Betriebsfinanzierung: Finanzierungsregeln
Beschreibung:
Die finanzielle Situation kann durch zielgerichtete Ausgestaltung und Steuerung der Finanzströme verbessert werden. Neben einer hohen Rentabilität und Stabilität ist ein weiteres wichtiges Ziel der Unternehmensführung die Sicherung der Liquidität. Das heißt der Betrieb muss in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht nachzukommen.
Folgende Finanzierungsregeln sollten beachtet und eingehalten werden:
- Das Anlagevermögen sollte durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein.
- Die Laufzeit der zur Finanzierung des Anlagevermögens eingesetzten Fremdmittel soll die voraussichtliche Nutzungsdauer der finanzierten Anlagegüter nicht übersteigen (Forderung der Fristenkongruenz).
- Die Finanzierung des Umlaufvermögens ist so zu gestalten, dass die Fremdmittel den Schwankungen des Umlaufvermögens angepasst werden können.
- Das Umlaufvermögen sollte so finanziert werden, dass die im laufenden Betrieb entstehenden Verbindlichkeiten jederzeit in normalen Fristen, nach Möglichkeit sogar unter Abzug von Skonto, bezahlt werden können.
- Durch die richtige Wahl des Investitionszeitpunktes und der richtigen Finanzierungsmittel sind die Finanzierungskosten möglichst niedrig zu halten (kostengünstig finanzieren).
- Zinsaufwand und Kapitaldienst dürfen die Zinsbelastungs- und Kapitaldienstgrenze nicht überschreiten.
- Liquide Mittel sollten möglichst rentabel angelegt werden.
- Zinsgünstige Darlehen sollten nicht vorzeitig getilgt werden, wenn noch Darlehen mit einem höheren Zinssatz vorhanden sind.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 22: GAP, Informationsmanagement
Mike Schirrmacher
Telefon: 0351 2612-2206
Telefax: 0351 4512610006
E-Mail: mike.schirrmacher@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de