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Kalkulationsmodell Beweidungsverbot - Ausgleichsanspruch

Hintergrundinformation

In der engeren Schutzzone (Zone II) in Wasserschutzgebieten kann ein Beweidungsverbot ausgesprochen werden. Dieses wird in den jeweiligen sächsischen Schutzgebietsverordnungen entsprechend geregelt.

Dadurch entstehende Ausgleichsansprüche von Seiten der Landwirte als Ausgleichsberechtigte können nur im konkreten Einzelfall ermittelt werden.
Dies resultiert aus unterschiedlichen betrieblichen Ausgangsbedingungen und möglichen Anpassungsstrategien, die von Betrieb zu Betrieb sehr variabel sein können.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat hierfür das EDV-technisch gestützte »Kalkulationsmodell Beweidungsverbot - Ausgleichsanspruch« entwickelt.

Zielstellung

Die vorliegende Excel-Anwendung kann als Hilfsinstrument zur Ermittlung der Höhe des betriebsindividuellen Ausgleichsanpruchs eines landwirtschaftlichen Unternehmens, der diesem auf Grund wirtschaftlicher Nachteile im Zuge des Beweidungsverbotes in Schutzzone II entsteht, genutzt werden (Einzelfallermittlung).

Hierbei besteht die Möglichkeit,

  • auf Orientierungswerte des LfULG zu einzelnen möglichen Kalkulationsfaktoren für Mehraufwendungen und Kosteneinsparungen zurückzugreifen,
    oder
  • optional betriebseigene Daten zur Berechnung des betriebsindividuellen Ausgleichsanspruchs zu verwenden (einzelbetriebliche Anpassung).

Die offene Struktur des Kalkulationsmodells ermöglicht je nach betriebsspezifischen Gegebenheiten eine Erweiterung um zusätzliche Kalkulationsfaktoren.

Das »Kalkulationsmodell Beweidungsverbot - Ausgleichsanspruch« des LfULG dient

  1. den Ausgleichsberechtigten (i.d.R. Landwirt) und Ausgleichspflichtigen (i.d.R. Wasserversorger) als Hilfsinstrument zur Festlegung eines Ausgleichsanspruchs im Zuge beidseitig tragbarer vertraglicher Vereinbarungen (Schaffung einer Verhandlungsbasis).
  2. zuständigen Fachbehörden und Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Wasserwirtschaft zur Information über betriebswirtschaftliche Orientierungswerte zu möglichen Mehraufwendungen bzw. Kosteneinsparungen auf Grund des Beweidungsverbotes.

Kalkulationsmodell

Das Kalkulationsmodell zur Ermittlung eines betriebsindividuellen Ausgleichsanspruchs auf Grund Beweidungsverbot gemäß SächsSchAVO liegt in Form einer Excel-Arbeitsmappe vor (siehe Downloadbereich).

Hier finden Sie eine ausführliche Programmbeschreibung mit Bearbeitungsanleitung sowie das Berechnungstableau.

Um die Excel-Datei bearbeiten zu können, ist diese zunächst auf dem eigenen Rechner abzuspeichern. Klicken Sie dazu bitte mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen im Kontextmenü den Eintrag »Ziel speichern unter«. Starten Sie Excel auf Ihrem Rechner und öffnen Sie die gespeicherte Datei.

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