Warndienst und Entscheidungshilfen
Inhalt, Aufgaben und Durchführung
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung Pflanzliche Erzeugung, Referat Pflanzenschutz führt den Warndienst auf der Grundlage von § 59 des Pflanzenschutzgesetzes durch.
Er umfasst den Versand von Warnungen und Hinweise an Abonnenten, vorwiegend der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Praxis in Sachsen.
Dabei werden je nach Schaderregersituation ca. im 7- bis 14-tägigem Abstand Warndienstmeldungen bzw. Hinweise per Fax oder E-Mail an die Fachberatung sowie an die Betriebe versendet. Es werden Informationen zur aktuellen Schaderregersituation und zu gezielten Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen im Sinne eines integrierten umweltgerechten Pflanzenschutzes im Feld-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau sowie für den ökologischen Gemüsebau herausgegeben.
Grundlagen für die Erstellung der Warndiensthinweise:
- Phytosanitäre Erhebungen, visuelle Bestandesbonituren (Schaderregerüberwachung)
- Nutzung einfacher Warndienstgeräte (Gelbschalen, Pheromonfallen)
- Labordiagnostische Untersuchungen
- Agrarmeteorologisches Messnetz und Nutzung von auf Wetterdaten basierenden Entscheidungshilfen und Prognosemodellen
- Versuchsergebnisse
- Warndiensthinweise angrenzender Bundesländer