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Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im landwirtschaftlichen Bereich

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Um einen guten chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen, gilt es vor allem die Stickstoff-, Phosphor- und Sedimenteinträge sowie die Gewässerbelastungen mit Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren. Dazu sind gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl grundlegende als auch ergänzende Maßnahmen zu ergreifen. Der Freistaat Sachsen setzt bei der Umsetzung ergänzender Maßnahmen auf einen kooperativen und multifunktionalen Ansatz.

Grundlegende Maßnahmen

Die grundlegenden Maßnahmen (RL 2000/60/EG Art. 11 Abs. 3) sind die zu erfüllenden Mindestanforderungen und umfassen für den Bereich Landwirtschaft insbesondere die Umsetzung der folgenden gesetzlichen Vorgaben:

Düngerecht

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Bodenbearbeitung

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Pflanzenschutzrecht

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Ergänzende Maßnahmen

Ergänzende Maßnahmen (RL 2000/60/EG Art. 11 Abs. 4) sind Maßnahmen auf freiwilliger Basis, die zusätzlich zu den grundlegenden Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um die Ziele der WRRL zu erreichen.
Der Freistaat Sachsen schafft hierfür Anreize in Form von Förderprogrammen (z. B. FRL AUK/2023FRL ÖBL/2023FRL LIE/2023).
Der Wissenstransfer Landwirtschaftlicher Gewässerschutz unterstützt mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot die Etablierung standort- und betriebsspezifischer stoffaustragsmindernder Bewirtschaftungsweisen. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Nitrat- und Phosphataustragsminderung. 
Zudem vermitteln Gerätefahrerschulungen aktuelle pflanzenschutzrechtliche Regelungen, den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und -geräten sowie Technikneuheiten bei der Pflanzenschutzausbringung (z. B. Düsentechnik).

 

Ansprechpartner

Dr. Philipp Stahn

Telefon: +49 35242 631-7207

E-Mail: Philipp.Stahn@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

Twitter: https://twitter.com/LfULG

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