Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im landwirtschaftlichen Bereich
Um einen guten chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen, gilt es vor allem die Stickstoff-, Phosphor- und Sedimenteinträge sowie die Gewässerbelastungen mit Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren. Dazu sind gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl grundlegende als auch ergänzende Maßnahmen zu ergreifen. Der Freistaat Sachsen setzt bei der Umsetzung ergänzender Maßnahmen auf einen kooperativen und multifunktionalen Ansatz.
Grundlegende Maßnahmen
Die grundlegenden Maßnahmen (RL 2000/60/EG Art. 11 Abs. 3) sind die zu erfüllenden Mindestanforderungen und umfassen für den Bereich Landwirtschaft insbesondere die Umsetzung der folgenden gesetzlichen Vorgaben:
- die Düngeverordnung (DüV vom 01. Mai 2020) (*.pdf, 0,28 MB)
- die Sächsische Düngerechtsverordnung (SächsDüReVO vom 30. November 2022) (*.pdf, 0,23 MB)
- das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG vom 17. März 1998) (*.pdf, 81,56 KB)
- das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG vom 14. Februar 2012) (*.pdf, 0,19 MB)
Ergänzende Maßnahmen
Ergänzende Maßnahmen (RL 2000/60/EG Art. 11 Abs. 4) sind Maßnahmen auf freiwilliger Basis, die zusätzlich zu den grundlegenden Maßnahmen geplant und ergriffen werden, um die Ziele der WRRL zu erreichen.
Der Freistaat Sachsen schafft hierfür Anreize in Form von Förderprogrammen (z. B. FRL AUK/2023, FRL ÖBL/2023, FRL LIE/2023).
Der Wissenstransfer Landwirtschaftlicher Gewässerschutz unterstützt mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot die Etablierung standort- und betriebsspezifischer stoffaustragsmindernder Bewirtschaftungsweisen. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Nitrat- und Phosphataustragsminderung.
Zudem vermitteln Gerätefahrerschulungen aktuelle pflanzenschutzrechtliche Regelungen, den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und -geräten sowie Technikneuheiten bei der Pflanzenschutzausbringung (z. B. Düsentechnik).
Ansprechpartner
Dr. Philipp Stahn
Telefon: +49 35242 631-7207
E-Mail: Philipp.Stahn@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de
Twitter: https://twitter.com/LfULG