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Ammoniak-Emissionen

Wieviel Ammoniak wird durch anthropogene Quellen in Sachsen freigesetzt?

Beschreibung des Indikators

Der Indikator beschreibt die jährliche Emissionsmenge von Ammoniak (NH3) in Tonnen pro Jahr im Freistaat Sachsen. Die Berechnung der Emissionsmengen erfolgt mit Hilfe von Emissionsfaktoren und Daten zum Verbrauch oder zum Bestand. Der Wert enthält die Ammoniak-Emissionen der Landwirtschaft, des Verkehrs und von emissionserklärungspflichtigen Anlagen.

 

Ein Säulendiagramm zeigt, wie viele Tonnen Ammoniak pro Jahr in Sachsen emittiert werden. Von 1990 bis 1994 gab es einen starken Rückgang, danach relativ konstante Werte zwischen 21000 und 24000 Tonnen pro Jahr; zuletzt einen weiteren Rückgang.

© LfULG

Grafik: Ammoniak-Emission (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig (modifiziert))

Aussage des Indikators

Ammoniak ist ein Luftschadstoff. Er trägt wesentlich zur Versauerung und Nährstoffanreicherung von nicht landwirtschaftlich genutzten Böden (zum Beispiel Wälder und Magerrasen) sowie der Gewässer bei. In der unmittelbaren Umgebung großer Ammoniak-Emittenten kann es zur Schädigung der Vegetation kommen.

Ammoniak entsteht hauptsächlich bei der Zersetzung organischer Substanz. Neben der Landwirtschaft sind der Verkehr (Nebenreaktion im Katalysator) sowie industrielle Prozesse als wesentliche Quellen erkennbar. Der mit Abstand größte Teil der Ammoniak-Emissionen (meist über 95 %) stammt aus landwirtschaftlichen Bereichen. Insbesondere die Tierhaltung und die damit verbundenen Tätigkeiten sind Hauptemittenten von Ammoniak.

Bewertung für Sachsen

Zu Beginn der 1990er-Jahre war ein Rückgang der Ammoniak-Emissionen um 40 % zu verzeichnen. Dies war ursächlich auf einen gleichlaufend starken Rückgang des Tierbestandes, insbesondere des Rinderbestandes, zurückzuführen. Danach war der Trend der Ammoniak-Emission als gleichbleibend einzuschätzen. Der leichte Rückgang in den letzten Jahren hängt mit vermindertem Einsatz von Mineraldünger zusammen (u. a. Verschärfung Düngeverordnung 2017).

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