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Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten

Wie groß ist die Anbaufläche von Zwischenfrüchten und Untersaaten in Sachsen?

Beschreibung des Indikators

Das Diagramm zeigt die Ackerfläche in Sachsen, auf der Zwischenfrüchte und Untersaaten angebaut werden. Die Daten zum Flächenumfang werden aus dem Antragsverfahren Agrarförderung zusammengestellt. Flächenveränderungen können nicht nur von der Nachfrage nach der Maßnahme, sondern auch von Änderungen im Förderverfahren und bei den agrarpolitischen Vorgaben beeinflusst sein.
Die tatsächliche Fläche mit Zwischenfruchtanbau und Untersaaten kann vor allem im Zeitraum bis 2014 größer sein als hier dargestellt, weil bis dahin nur die geförderte Fläche erfasst wurde.
 

Als Säulen wird der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten gezeigt. Dafür wird die Ackerfläche in Sachsen dargestellt, wo diese Kulturen angebaut werden. Seit 2015 wird durch das Programm AUKM dieser Anbau gefördert und es ein Anstieg zu beobachten.

Grafik: Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (Quelle: SMEKUL, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste) © LfULG

Aussage des Indikators

Zwischenfruchtanbau gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Wasser- und Winderosion, welche einen Teil der sächsischen Ackerflächen stark gefährden. Außerdem erhalten und verbessern Begrünungen in der sonst vegetationslosen Zeit die Bodenfruchtbarkeit und unterdrücken Unkräuter und Ausfallgetreide, sodass sich der Einsatz von Herbiziden verringern lässt. Zwischenfrüchte binden Reststickstoff, der nach der Ernte im Boden verbleibt und sind deshalb positiv für den Grundwasserschutz. Steigende bzw. große Anbauflächen zeigen hier eine positive Entwicklung an.

Bewertung für Sachsen

Der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten wird in Sachsen seit vielen Jahren fachlich und finanziell unterstützt.  Die starken Schwankungen der Anbaufläche sind auf Änderungen der Vorgaben in der EU-Agrarförderung zurückzuführen. In den Jahren 2007 - 2009 fand ein Wechsel der EU-Förderperiode statt, bei dem viele Grundlagen neu erarbeitet werden mussten. Dadurch konnten zeitweise keine neuen Förderanträge genehmigt werden. Seit 2015 gelten neue Regelungen, vor allem im Zusammenhang mit dem Greening, welche zu einer starken Zunahme der Anbaufläche von Zwischenfrüchten geführt haben.

In Sachsen wurden zuletzt auf über 10 % der Ackerfläche Zwischenfrüchte und Untersaaten angebaut. Bezüglich des Erosionsschutzes wird dieser gering erscheinende Wert dadurch relativiert, dass nicht die gesamte Ackerfläche Sachsens erosionsgefährdet ist und es auch andere Schutzmaßnahmen gegen Erosion gibt. Zu beachten ist weiterhin, dass überwinternde Fruchtarten mehr als 70 % der Ackerfläche einnehmen und hier kein Anbau von Zwischenfrüchten über Winter erfolgen kann.

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