Hauptinhalt

Ausnahmen für Forschungs- und Züchtungszwecke

Quarantäneschadorganismen, bestimmte Pflanzenarten sowie Erde und Kultursubtrat („quarantänerelevantes Material“) dürfen nicht in die EU eingeführt bzw. innerhalb der EU verbracht werden, weil sie eine Gefahr für einheimische Pflanzen sind.

Für wissenschaftliche Zwecke können entsprechend des jeweiligen Schädlingsrisikos auf Antrag Ausnahmen genehmigt werden.

  • Artikel 60 bis 64 der VO (EU) 2016/2031
  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/829 DER KOMMISSION vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zwecks Ermächtigung der Mitgliedstaaten, befristete Ausnahmen für amtliche Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben zuzulassen
  • gelistete Quarantäneschadorganismen
  • mit gelisteten Quarantäneschadorganismen infizierte Pflanzen oder –teile
  • Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse für die ein Einfuhrverbot besteht oder die die Importanforderungen nicht erfüllen
  • Erde und Kultursubstrat mit Ursprung in einem Nicht-EU-Land
  1. Schritt: Antrag auf Benennung der wissenschaftlichen Einrichtung als geschlossene Anlage
  2. Schritt: Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Einfuhr oder Verbringen von quarantänerelevantem Material bzw. Arbeiten mit diesem Material
  3. Schritt: Kontrolle der wissenschaftlichen Einrichtung und Festlegung von Quarantäneauflagen, Erstellung Notfallplan
  4. Schritt: Schriftliche Benennung der geschlossenen Anlage und Genehmigung der Tätigkeiten und Anordnung der Quarantäneauflagen per Bescheid
  5. Schritt: Ausstellung einer Ermächtigung (Letter of Authority) für die Einfuhr bzw. das Verbringen von einzelnen Sendungen mit quarantänerelevantem Material
  6. Schritt: Bei Einfuhr einer Sendung aus einem Nicht-EU-Land muss die Ermächtigung die Sendung begleiten. Die Sendung muss im Online-System TRACES zur Einfuhr angemeldet werden.

Die Anforderungen an geschlossene Anlagen können entsprechend einer Checkliste vorab geprüft werden.

Die Antragsformulare können beim Referat Pflanzengesundheit unter der E-Mail-Adresse Pflanzengesundheit.lfulg@smekul.sachsen.de angefordert werden.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93

Dr. Maureen Möwes

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 6319301

E-Mail: maureen.moewes@smekul.sachsen.de

Weitere Informationen

zurück zum Seitenanfang