11.11.2024

Eichung der Straßenfahrzeugwaage

Eichung der Straßenfahrzeugwaage
© LfULG, Burkhard Puhlmann

Im Lehr- und Versuchsgut erfolgen die mengenmäßige Erfassung sämtlicher Erntegüter (Einlagerung), Lebendtier- und Futtermittelverkäufe (Auslagerung) sowie innerbetriebliche Umlagerungen über unsere Straßenfahrzeugwaage. Um eine hohe Genauigkeit aller Messwerte zu gewährleisten ist eine regelmäßige Wartung und Überprüfung dieser erforderlich. Am 11.11.2024 erfolgte nun die Überprüfung und Eichvorbereitung unserer Waage durch den Waagenhersteller PAARI aus Erfurt. Im Vorfeld war gründliche Reinigung der Waagengrube durch unsere Mitarbeiter erforderlich.

Beim Wiegen im geschäftlichen Verkehr ist das Eichen (gesetzlich vorgeschriebenes Prüfen von Messgeräten) der Waage erforderlich, also, wenn über das Gewicht der Preis der Ware ermittelt wird, damit die Genauigkeit des Messergebnisses garantiert und der Verbraucherschutz gewahrt wird. Es können nur Waagen geeicht werden, die über eine Bauartzulassung verfügen. Die Eichung erfolgt durch die zuständige Eichbehörde. Bei der Prüfung der Waage durch das Eichamt wird geprüft, ob die Waage die zulässigen Fehlergrenzen sowie sonstige Anforderungen einhält. Diese sind in der Eichverordnung festgelegt.

Bei Fahrzeugwaagen ist dies alle 3 Jahre erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die Waage fristgerecht durch das Eichamt neu bewerten zu lassen. Für die Eichung von Fahrzeugwaagen werden sogenannte Eichfahrzeuge verwendet. Im Regelfall haben diese ein Gesamtgewicht von 50 Tonnen. Auf dem Eichfahrzeug befinden sich unterschiedliche Prüfgewichte und ein Stapler, mit dem die Gewichte zur Eichung auf der Fahrzeugwaage versetzt werden.

zurück zum Seitenanfang