Förderung Wissensaustausch - Umsetzung in Sachsen
Förderkonditionen
Begünstigte | Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform |
Förderfähige Ausgaben | Personalausgaben auf der Basis von Einheitskosten, Sachausgaben inkl. Dienstleistungen Dritter; Pauschale i. H. v. 15 Prozent der förderfähigen Personalausgaben |
Laufzeit | In der Regel bis zu 2 Jahre |
Art der Förderung | Zuschuss als Erstattung förderfähiger und nachgewiesener Ausgaben |
Regelfördersatz | 90, 95 bzw. 100 Prozent für Vorhaben der thematischen Schwerpunkte f), d) und e) bzw. a) bis c) |
Detaillierte Erläuterungen zu Antragstellung, Förderkonditionen, finanzieller Planung und Auswahl der Vorhaben sind in Form von Dokumenten im Förderportal hinterlegt.
Mit den Wissensaustausch- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen die fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen der Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, deren Beschäftigter und weiterer Akteure im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen verbessert werden.
Gefördert werden die Ausgaben für die Organisation und Durchführung von
Fachtagungen und Fachveranstaltungen, Workshops, Seminaren und Arbeitskreisen sowie, damit in Zusammenhang stehende, Fachexkursionen und Demonstrationsvorhaben.
Thematische Schwerpunkte sind insbesondere:
a) Ressourcenschutz,
b) Biodiversität,
c) Vermeidung von Emissionen,
d) Tierschutz und Tiergesundheit,
e) Anpassung an den Klimawandel
f) regionale Vermarktung.
Die Förderung beinhaltet die Vor- und Nachbereitung, die Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Anschauungsmaterial, die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und die Nutzung digitaler Medien sowie die digital-mediale Aufbereitung. Das Vorhaben findet im Freistaat Sachsen statt (Ausnahme Exkursionen).