Agrarpolitik
Neue GAP Förderperiode 2023 bis 2027
Für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 steht den landwirtschaftlichen Betrieben ein Portfolio an Förderung zur Verfügung, welches zum einen die Krisenfestigkeit der Landwirtschaft stärken und zugleich den Umbau der Branche hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie zu regionaler Wertschöpfung voranbringen soll.
Die Finanzierung dafür erfolgt zum einen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) hinsichtlich Direktzahlungen, Ökoregelungen und Marktmaßnahmen (1. Säule der GAP) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Entwicklung der ländlichen Regionen (2. Säule der GAP).
Für die nationale Umsetzung der Förderung aus 1. und 2. Säule in Deutschland wurde der GAP-Strategieplan 2023-2027 gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.
Gemeinsame Agrarpolitik
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit den Römischen Verträgen 1957, dem Beginn der Einigung Europas, zu den wichtigsten Handlungsfeldern europäischer Politik. Dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa entsprechend wurde die GAP immer wieder angepasst. Ihr Kennzeichen ist die fortlaufende Weiterentwicklung. Neue Herausforderungen wie Bereitstellung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, Sicherung der Ernährung, Klimawandel, Energiewende, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt und die Stärkung des ländlichen Raums prägen das Profil der GAP.
Die klassische Stützung der Agrarpreise hat inzwischen nahezu ausgedient. Heute erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe Direktzahlungen (1. Säule), die an Auflagen wie etwa bei der Lebensmittelsicherheit, beim Tierschutz und beim Umweltschutz gebunden sind. Die Direktzahlungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Einkommens- und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie entgelten pauschal dem Allgemeinwohl dienende Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt honoriert werden. Zugleich profitieren rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger in 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union von einem vielfältigen Nahrungsmittelangebot, von einheitlichen Qualitätsstandards, geschützten Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen sowie von umfassenden Informationspflichten der Hersteller.
Zuletzt wurde die GAP zur EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (einschl. Übergangsjahre 2021 und 2022) deutlich angepasst. Kern der Reform war die Einführung von Ökologisierungskomponenten, dem so genannten Greening.
Die Reform der GAP muss fortgesetzt werden, um die Ressourceneffizienz zu steigern, eine wirksame Verwendung der Steuergelder zu fördern und greifbare Ergebnisse zu erbringen, die die Menschen in Bezug auf Ernährungssicherheit, regionale Wertschöpfung, Umweltschutz, Klimawandel sowie das soziale und räumliche Gleichgewicht erwarten. Die Direktzahlungen müssen vollständig an ökologische Zielstellungen geknüpft und das Prinzip »Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen« in den Vordergrund gerückt werden.
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Referat 31: Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht
Matthias Keller
Telefon: +49 351 564-23100
Telefax: +49 351 564-23004
E-Mail: Matthias.Keller@smekul.sachsen.de
Webseite: www.smekul.sachsen.de
Berichte und Veröffentlichungen
- Publikationen aus dem Bereich Landwirtschaft Berichte, Broschüren, Faltblätter