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Gemeinsame Agrarpolitik

Blick auf eine sächsische Landschaft mit Kühen im Vordergrund

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit den Römischen Verträgen 1957, dem Beginn der Einigung Europas, zu den wichtigsten Handlungsfeldern europäischer Politik. Dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa entsprechend wurde die GAP immer wieder angepasst. Ihr Kennzeichen ist die fortlaufende Weiterentwicklung. Neue Herausforderungen wie Bereitstellung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, Sicherung der Ernährung, Klimawandel, Energiewende, Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Artenvielfalt und die Stärkung des ländlichen Raums prägen das Profil der GAP.

Die klassische Stützung der Agrarpreise hat inzwischen nahezu ausgedient. Heute erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe Direktzahlungen, die an Auflagen wie etwa bei der Lebensmittelsicherheit, beim Tierschutz und beim Umweltschutz gebunden sind. Die Direktzahlungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Einkommens- und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie entgelten pauschal dem Allgemeinwohl dienende Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt honoriert werden. Zugleich profitieren rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger in 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union von einem vielfältigen Nahrungsmittelangebot, von einheitlichen Qualitätsstandards, geschützten Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen sowie von umfassenden Informationspflichten der Hersteller.

Zuletzt wurde die GAP zur EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (einschl. Übergangsjahre 2021 und 2022) deutlich angepasst. Kern der Reform war die Einführung von Ökologisierungskomponenten, dem sogenannten Greening.

Die Reform der GAP muss fortgesetzt werden, um die Ressourceneffizienz zu steigern, eine wirksame Verwendung der Steuergelder zu fördern und greifbare Ergebnisse zu erbringen, die die Menschen in Bezug auf Ernährungssicherheit, regionale Wertschöpfung, Umweltschutz, Klimawandel sowie das soziale und räumliche Gleichgewicht erwarten. Die Direktzahlungen müssen vollständig an ökologische Zielstellungen geknüpft und das Prinzip »Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen« in den Vordergrund gerückt werden.

Aktuelle Förderperiode 2023–2027

Für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 steht den landwirtschaftlichen Betrieben ein Portfolio an Förderung zur Verfügung, welches zum einen die Krisenfestigkeit der Landwirtschaft stärken und zugleich den Umbau der Branche hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie zu regionaler Wertschöpfung voranbringen soll.

Die Finanzierung dafür erfolgt zum einen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) hinsichtlich Direktzahlungen, Ökoregelungen und Marktmaßnahmen (1. Säule der GAP) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Entwicklung der ländlichen Regionen (2. Säule der GAP).

Für die nationale Umsetzung der Förderung aus 1. und 2. Säule in Deutschland wurde der GAP-Strategieplan 2023–2027 gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet.

Diskussionsprozess zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028

Am 26. September 2023 wurde ein Thesenpapier zur Zukunft der EU-Agrarförderung vorgestellt. Das Papier mit dem Titel »Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028« stellt in sechs Thesen die Notwendigkeit und die Richtung für einen grundlegenden Umbau der Agrarförderung dar. 
Anlass für die Vorstellung war die Diskussionsveranstaltung »Nach der Reform ist vor der Reform – die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028« in der Landesvertretung des Freistaats Sachsens bei der Europäischen Union.

Die sechs Thesen des Papiers lauten in gekürzter Form:

  • Nur ein einfaches und verständliches System der Agrarförderung regt zum Mitmachen an. Das jetzige Zwei-Säulen-System ist zu hinterfragen.
  • Landwirtinnen und Landwirte müssen mit Umweltleistungen Einkünfte erzielen können.
  • Es braucht verschiedene Module mit Angeboten für alle Regionen und Betriebsarten, um eine flexible Anwendung zu gewährleisten.
  • Ein Punktesystem kann eine geeignete Grundlage bilden für die Prämien pro Betrieb. Die sich in der Diskussion befindenden Modelle müssen im jetzt begonnenen Prozess rund um die GAP ab 2028 weiter qualifiziert werden. Die Landwirtschaft ist in einem Transformationsprozess. Diese Transformation spiegelt sich im Fördersystem und führt so zu Verständnis und Akzeptanz der EU-Agrarförderung in der Gesellschaft.
  • Die Abläufe rund um die Förderung müssen noch stärker digital werden.

Das Thesenpapier steht nachstehend zum Download bereit. 

 

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Referat 31: Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht

Matthias Keller

Telefon: +49 351 564-23100

Telefax: +49 351 564-23004

E-Mail: Matthias.Keller@smekul.sachsen.de

Webseite: www.smekul.sachsen.de

Berichte und Veröffentlichungen

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