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Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung

Seit 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden beide »Säulen« der GAP, EGFL-Direktzahlungen und ELER-flächenbezogene Agrarförderung, welche grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt bzw. verlinkt.

Antragsverfahren AUK: www.lsnq.de/auk2023
Antragsverfahren ÖBL: www.lsnq.de/oebl2023
Antragsverfahren AZL: www.lsnq.de/AZL2026

Ausführliche Informationen

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