Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung
Seit 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden beide "Säulen" der GAP - EGFL-Direktzahlungen und ELER-flächenbezogene Agrarförderung -, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt bzw. verlinkt.
Antragsverfahren AUK: www.lsnq.de/auk2023
Antragsverfahren ÖBL: www.lsnq.de/oebl2023
Antragsverfahren AZL: www.lsnq.de/AZL
Ausführliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
- Konditionalität Informationen zur Konditionalität, mit Regelungen zum Dauergrünland (Entstehung und Umwandlung)
- Antragsverfahren Informationen zum Antragsverfahren, mit Online GIS und GIS-Antrag
- Flächenmonitoring