Fertige Blühmischungen für Öko-Betriebe in der Maßnahme AL 5c – Mehrjährige Blühfläche (FRL AUK/2023)
Öko-Betriebe haben die Möglichkeit, mit einer Eigenmischung aus einer Öko-Blühmischung (100 % bio-zertifiziert, 70 %-Anteil) und einer Blühmischung für das jeweilige Ursprungsgebiet (30 %-Anteil), die Auflagen der AUK-Maßnahme AL 5c und der neuen Öko-VO zu erfüllen. Zur Verfahrenserleichterung sind dafür ab sofort alle zugelassenen Blühmischungen, die Saatgutanbieter sowie weitergehende Informationen im Förderportal unter »Wichtige Informationen und Unterlagen« zu finden.