Landtechnik
Fahrverbote und Ausnahmegenehmigungen
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22.00 Uhr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Ausnahmen können beantragt werden bzw. es gelten die Allgemeinen Ausnahmeregelungen während der Erntezeit.
- Fahrverbote für LKW an Sonn- und Feiertagen, Ausnahmen in Amt 24 beantragen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Transporte während der Erntezeit 2025 (*.pdf, 0,27 MB)
Allgemeine Informationen zur Landtechnik
Im Merkblatt »Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2025« des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft finden Sie alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben und Ausnahmen.