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Landtechnik

Informationen zu Maschinenvorführungen im Rahmen der DLG-Feldtage © LfULG

Fahrverbote und Ausnahmegenehmigungen

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22.00 Uhr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Ausnahmen können beantragt werden bzw. es gelten die Allgemeinen Ausnahmeregelungen während der Erntezeit.

Allgemeine Informationen zur Landtechnik

Im Merkblatt »Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr 2025« des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft finden Sie alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben und Ausnahmen.

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