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Direktzahlungen

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU stützt sich im Wesentlichen auf flächenbezogene Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber. Ursprünglich wurden sie eingeführt, um die sinkenden Stützpreise wichtiger Agrarerzeugnisse auszugleichen. Heute sind sie in Deutschland weitestgehend von der Produktion entkoppelt und entgelten pauschal dem Allgemeinwohl dienende Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt honoriert werden. Außerdem sind sie ein finanzieller Ausgleich für die im internationalen Vergleich hohen Standards der EU in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und tragen damit wesentlich zur Erhaltung des Europäischen Landwirtschaftsmodells bei.

Grundbaustein der Direktzahlungen ist die Einkommensgrundstützung. Sie wird als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Dabei wird sie mit einem Zuschlag für die ersten 60 Hektar Betriebsfläche (Umverteilungseinkommensstützung) verknüpft. Berufseinsteiger, die erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen, können darüber hinaus die Junglandwirte-Einkommensstützung für bis zu 120 Hektar förderfähige Fläche beantragen.

Neue Interventionen ab 2023

Ein zentrales Element der GAP-Reform sind die bundeseinheitlich ausgestalteten und einjährig angebotenen Öko-Regelungen. Auf Antrag werden dabei freiwillig übernommene Leistungen für Umwelt und Klima honoriert.

Um die Haltung von Mutterschafen und -ziegen sowie von Mutterkühen zu fördern, wurde für diese Sektoren wieder eine gekoppelte Einkommensstützung eingeführt. Die Zahlung erfolgt jährlich auf Antrag, unabhängig von landwirtschaftlicher Fläche und je förderfähigem Tier.

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