Agrarstruktur
In diesem Themenbereich finden Sie Informationen zum landwirtschaftlichen Bodenrecht und Landpachtrecht sowie die dafür zuständigen Genehmigungsbehörden (ersichtlich unter Publikationen).
Nach dem Grundstückverkehrsgesetz bedarf die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke der Genehmigung der unteren Landwirtschaftsbehörde, Landpachtverträge unterfallen einer Anzeigepflicht.
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und die unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten haben als Träger Öffentlicher Belange (TÖB) Planungen zu beurteilen, wenn die Fach- und Aufgabenbereiche Agrarstruktur und Landwirtschaft durch die Vorhaben entsprechend berührt sind.