Landwirtschaftlicher Gewässerschutz
Wasser als Lebensgrundlage von Pflanzen, Tieren und Menschen bedarf eines besonderen Schutzes. Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 ein umfassender Ordnungsrahmen für eine einheitliche Wasserpolitik zum Schutz der Gewässer in Europa erlassen. Grundsätzliches Ziel ist es, einen »guten Zustand« der Grund- und Oberflächenwasserkörper bis spätestens 2027 zu erreichen.
Wasser als Teil des Natur- und Landschaftshaushaltes unterliegt vielfältigen Nutzungen und Einflüssen, die dessen Güte und Struktur beeinträchtigen können. In der Landwirtschaft zählen hierzu hauptsächlich Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge, die entweder direkt oder über den Oberflächen- oder Sickerwasserabfluss in die Gewässer gelangen können.
Seit 2000 sind die Einträge von Stickstoff und Phosphor aus dem landwirtschaftlichen Ackerbau in sächsische Gewässer rückläufig.
Die aktuelle Verteilung der Haupteintragsquellen von Nährstoffen in Gewässer zeigt, dass auch weiterhin in der Landwirtschaft Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Stoffausträge zu mindern.