Hintergrund
Ziel der landwirtschaftlichen Begleituntersuchungen zu der ELER-finanzierten Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (RL AUK/2015) ist es,
- die Wirksamkeit der Fördervorhaben im Hinblick auf Ihre Zielstellung zu bewerten,
- Entwicklungsrisiken und landwirtschaftliche Auswirkungen zu erfassen,
- Empfehlungen für die Weiterentwicklung und Neueinführung von Einzelvorhaben zu erarbeiten sowie
- Datengrundlagen für externe Evaluatoren, die Bewilligungsbehörde und die Kalkulation der Förderprämien zu erheben.
Dabei kommen verschiedene Methoden zur Anwendung - von landwirtschaftlichen Feldversuchen über Befragungen und der Einrichtung von Dauerbeobachtungsflächen bis hin zur Modellierungen für verschiedene Fragestellungen des Gewässer- und Bodenschutzes.
Folgende Fördervorhaben stehen in der Förderperiode 2014-2020 im Fokus der landwirtschaftlichen Fachbegleitung:
Neben den landwirtschaftlichen Begleituntersuchungen zur Richtlinie AUK werden im LfULG auch naturschutzfachliche Begleituntersuchungen zu verschiedenen Vorhaben auf Acker- und Grünland durchgeführt.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen.