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Hintergrund

Luftbildaufnahme von Herlasgrün © LfULG, K. Auferkamp

Ziel der landwirtschaftlichen Begleituntersuchungen zu der ELER-finanzierten Förderrichtlinie »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (RL AUK/2015) ist es,

  • die Wirksamkeit der Fördervorhaben im Hinblick auf Ihre Zielstellung zu bewerten,
  • Entwicklungsrisiken und landwirtschaftliche Auswirkungen zu erfassen,
  • Empfehlungen für die Weiterentwicklung und Neueinführung von Einzelvorhaben zu erarbeiten sowie
  • Datengrundlagen für externe Evaluatoren, die Bewilligungsbehörde und die Kalkulation der Förderprämien zu erheben.

Dabei kommen verschiedene Methoden zur Anwendung - von landwirtschaftlichen Feldversuchen über Befragungen und der Einrichtung von Dauerbeobachtungsflächen bis hin zur Modellierungen für verschiedene Fragestellungen des Gewässer- und Bodenschutzes.

Folgende Fördervorhaben stehen in der Förderperiode 2014-2020 im Fokus der landwirtschaftlichen Fachbegleitung:

Vorhabensübersicht RL AUK/2015 © LfULG

Neben den landwirtschaftlichen Begleituntersuchungen zur Richtlinie AUK werden im LfULG auch naturschutzfachliche Begleituntersuchungen zu verschiedenen Vorhaben auf Acker- und Grünland durchgeführt.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen.

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