Kleinstrukturen und Abstände
Abstände zu Gewässern und Hangneigungsauflagen
Abstände zu Gewässern und Hangneigungsauflagen werden unter dem Punkt Gewässerschutz aufgeführt.
Nachmeldungen zum Verzeichnis Kleinstrukturen
Es werden jährlich Aktualisierungen des geografischen Informationssystems vorgenommen. Zur Nachmeldung können Flächen gelangen, auf denen der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz in offiziellen Programmen festgelegt ist. Durch Nachmeldungen und veränderte Bewirtschaftungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit weitestgehendem Verzicht auf Düngung und chemischen Pflanzenschutz konnten für das Jahr 2024 über 70 % der Gemeinden die Voraussetzungen für »einen ausreichenden Anteil Kleinstrukturen« erfüllen.
- Link zum Bundesanzeiger 26.02.2024
- Übersichtskarte Kleinstrukturen Gemeinden Stand: 05.01.2024 (*.jpg, 3,02 MB)
Betroffene Anwendungsbestimmungen
Verlustmindernde Technik und geforderte Abstände, wenn die Anwendungsflächen in einem Gebiet liegen, das nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet ist:
NT 101, 102, 103 |
NT 105 |
NT 107, 108, 109 |
NT 111, 112 |
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993 eingetragen ist. |
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät |
Es muss ein Abstand zu angrenzenden Flächen von mindestens 5 m eingehalten werden. |
Es muss ein Abstand zu angrenzenden Flächen von mindestens
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Kein Einsatz verlustmindernder Technik: dann zu angrenzenden Flächen 20 m Abstand einhalten. |
Kein Einsatz verlustmindernder Technik: dann zu angrenzenden Flächen 5 m Abstand einhalten. |
Kein Einsatz verlustmindernder Technik: dann zu angrenzenden Flächen 25 m Abstand einhalten. |
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Für Anwendungsflächen, die im Verzeichnis regionaler Kleinstrukturen mit ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden:
NT 101, 102, 103 |
NT 105 |
NT 107, 108, 109 |
NT 111, 112 |
Der Einsatz verlustmindernder Technik ist nicht erforderlich. |
Der Einsatz verlustmindernder Technik ist nicht erforderlich. |
Bei der Anwendung des Mittels ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich. |
Bei der Anwendung des Mittels ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich. |
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 73: Pflanzenschutz
Ralf Dittrich
Telefon: 035242 631-7301
Telefax: 035242 631-7399
E-Mail: Ralf.Dittrich@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de
Ansprechpartnerin
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 73: Pflanzenschutz
Anke Hoppe
Besucheradresse:Waldheimer Straße 219
01683 Nossen
Telefon: 035242 631-7320
E-Mail: Anke.Hoppe@smekul.sachsen.de