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Kleinstrukturen und Abstände

Abstände zu Gewässern und Hangneigungsauflagen

Abstände zu Gewässern und Hangneigungsauflagen werden unter dem Punkt Gewässerschutz aufgeführt.

Nachmeldungen zum Verzeichnis Kleinstrukturen

Es werden jährlich Aktualisierungen des geografischen Informationssystems vorgenommen. Zur Nachmeldung können Flächen gelangen, auf denen der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz in offiziellen Programmen festgelegt ist. Durch Nachmeldungen und veränderte Bewirtschaftungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit weitestgehendem Verzicht auf Düngung und chemischen Pflanzenschutz konnten für das Jahr 2024 über 70 % der Gemeinden die Voraussetzungen für »einen ausreichenden Anteil Kleinstrukturen« erfüllen.

Betroffene Anwendungsbestimmungen

Verlustmindernde Technik und geforderte Abstände, wenn die Anwendungsflächen in einem Gebiet liegen, das nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet ist:

NT 101, 102, 103

NT 105

NT 107, 108, 109

NT 111, 112

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993 eingetragen ist.

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät
(75 %)
 erfolgen, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993 eingetragen ist.

Es muss ein Abstand zu angrenzenden Flächen von mindestens 5 m eingehalten werden.
Zusätzlich ist in der darauffolgenden Breite von 20 m mit einem verlustmindernden Gerät zu behandeln, das in das Verzeichnis »Verlustmindernde Geräte« vom 14. Oktober 1993 eingetragen ist. 

Es muss ein Abstand zu angrenzenden Flächen von mindestens
5 m
 eingehalten werden.

 

Kein Einsatz verlustmindernder Technik: dann zu angrenzenden Flächen 20 m Abstand einhalten.

Kein Einsatz verlustmindernder Technik: dann zu angrenzenden Flächen 5 m Abstand einhalten.

Kein Einsatz verlustmindernder Technik: dann zu angrenzenden Flächen 25 m Abstand einhalten.

 

Für Anwendungsflächen, die im Verzeichnis regionaler Kleinstrukturen mit ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden:

NT 101, 102, 103

NT 105

NT 107, 108, 109

NT 111, 112

Der Einsatz verlustmindernder Technik ist nicht erforderlich.

Der Einsatz verlustmindernder Technik ist nicht erforderlich.

Bei der Anwendung des Mittels ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich.

Bei der Anwendung des Mittels ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Ralf Dittrich

Telefon: 035242 631-7301

Telefax: 035242 631-7399

E-Mail: Ralf.Dittrich@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

Ansprechpartnerin

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Anke Hoppe

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-7320

E-Mail: Anke.Hoppe@smekul.sachsen.de

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