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Kontrollen im Pflanzenschutz

Der Kontrolldienst Pflanzenschutz im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie überwacht die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Er kontrolliert vor Ort Landwirtschaftsbetriebe, Gartenbaubetriebe und Händler von Pflanzenschutzmitteln. Verstöße gegen geltende Vorschriften werden geahndet und können mit Bußgeld belegt werden.

Die wichtigsten Kontrollen sind:

  • Kontrollen in Betrieben 
  • Kontrollen auf Flächen während der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Kontrollen auf Flächen nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Kontrollen auf nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, wie Hofflächen, Verkehrs- und Industrieflächen
  • Kontrollen beim Handel (Großhandel, Gartencenter, Internethandel)

Art und Umfang der Kontrollen sind mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) abgestimmt. Zum Schutz von Bienen und Gewässern werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei überprüft der Kontrolldienst die besonderen Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel. Die Kontrollergebnisse werden vom BVL in einem jährlichen Bericht zusammengefasst.

Bei Anfragen oder Anzeigen wenden Sie sich bitte an KontrolldienstPflanzenschutz.LfULG@smekul.sachsen.de

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