Hauptinhalt

Zulassungen

Nahaufnahme Rapsblüte © LfULG

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist bundeseinheitlich geregelt und obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

In der Zusammenstellung können Sie auch speziell nach Pflanzenschutzmitteln recherchieren, die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind.

Möchten Sie alle Detailangaben zu einem Mittel herausfinden, so können Sie die Online-Datenbank des BVL verwenden. Dort können Sie u. a. nach Handelsbezeichnung, Wirkstoff, Haus- und Kleingartenbereich, Einsatzgebiet, Kultur und Schadorganismus suchen. Von der Ergebnisliste kommen Sie direkt in die Detailangaben zum Mittel.

Um zu prüfen, welche Mittel aktuell eine gültige Zulassung besitzen, können Sie die vierteljährlich erscheinende Übersichtsliste des BVL verwenden. Darin finden Sie u. a. die Bezeichnung (Handelsname), die Zulassungsnummer, Wirkstoffe, Einsatzgebiete und Angaben zum Status der Zulassung. Außerdem finden Sie hier eine Liste beendeter Zulassungen mit Angaben zur Aufbrauchfrist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

René Pfüller

Telefon: 035242 631-7311

Telefax: 035242 631-7399

E-Mail: Rene.Pfueller@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang