Hauptinhalt

Saatenanerkennung

Das LfULG als zuständige Landesbehörde überwacht den Vollzug des Saatgutverkehrsgesetzes. Hier finden Sie Informationen zur Erzeugung von Saat- und Pflanzgut, das Merkblatt Saatenanerkennung, Qualitätsnormen und Angemeldete Vermehrungsflächen.

Ergebnisse und Berichte der Anerkennungsstelle

Unterstützung für amtliche Feldbesichtigung 2024 gesucht!

In Sachsen wird auf ca. 20.000 ha Saatgut verschiedenster Kulturarten und Pflanzgut vermehrt. Diese Flächen müssen im Rahmen der amtlichen Feldbesichtigung, überwiegend im Zeitraum Mai – August, geprüft werden.

Sollten Sie auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Beschäftigung in diesem Zeitraum sein, über Kenntnisse der landwirtschaftlichen Kulturarten, die Führerscheinklasse B und ein eigenes Fahrzeug verfügen, dann melden Sie sich gern unter den angegebenen Kontaktdaten.

Die Vergütung beträgt 18,50 € je Stunde und die Anfahrten werden mit 39 ct/km entschädigt.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 94: Saatenanerkennung

Egbert Thierbach

Telefon: 035242 631-9400

Telefax: 035242 631-9359

E-Mail: Egbert.Thierbach@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

zurück zum Seitenanfang