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Sortenprüfsystem in Deutschland

In Deutschland existiert auf Grundlage eines Agrarministerbeschlusses von 2004 ein einheitliches, durchgängiges und kosteneffizientes Sortenprüfsystem. Partner innerhalb dieses Systems sind das Bundessortenamt, die Bundesländer und die Züchter.

Bei landwirtschaftlichen Kulturen sind:

  • die Züchter für die Schaffung neuer Sorten, auf privatwirtschaftlicher Basis,
  • das Bundessortenamt für die Zulassung neuer Sorten, nach definierten Kriterien,
  • die Bundesländer für die Testung auf regionale Anbaueignung,

verantwortlich.

Das Ziel des Sortenprüfsystems besteht in der Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis bei der Erzeugung von Lebensmitteln und Rohstoffen in ausreichender Menge und hoher Qualität (Ernährungssicherung) unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anforderungen an den Gesundheits- und Umweltschutz. Der Einsatz von geprüften leistungsstarken Sorten erhöht die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und trägt zur Anpassung an den Klimawandel bei.

Foto eines Versuchsfeldes mit Gerste © LfULG M.Sacher
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