Stoffstrombilanzverordnung
Am 1. Januar 2018 ist die »Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung – StoffBilV)« in Kraft getreten (BGBl. 2017 Teil I Nr. 79 vom 22. Dezember 2017).
Die Stoffstrombilanzverordnung ist der letzte Baustein des sogenannten Düngepakets, mit dem ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichergestellt werden soll und somit die Düngung, die Nährstoffeffizienz und der Umweltschutz verbessert werden.
Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind (im Sinne des § 11a Absatz 1 und 2 des Düngegesetzes).
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Verpflichtung zur Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen für Stickstoff gemäß StoffBilV zum 31.12.2022 nicht mehr rechtswirksam ist.
Hierzu ein Zitat des zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welches auf der Homepage des BMEL zu finden ist:
"Das BMEL war nach § 11a Absatz 2 Satz 7 des Düngegesetzes verpflichtet, die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung (einschließlich der StoffBilV aus dem Jahr 2017) zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag hierüber bis spätestens 31. Dezember 2021 zu berichten. Die Evaluierung der StoffBilV wurde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) und eine Expertengruppe in Abstimmung zwischen dem BMEL und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) durchgeführt und ein Bericht erstellt, der Ende 2021 dem Bundestag vorgelegt wurde. Der Bericht stellt eine Grundlage für weitere Diskussionen im Kontext der zum 31. Dezember 2022 auslaufenden Verpflichtung zur Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen für Stickstoff gemäß StoffBilV dar. Ein Entwurf zur Änderung der Stoffstrombilanzverordnung wird derzeit auf Basis des Evaluierungsberichtes erstellt."
- Stoffstrombilanzverordnung
- Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) – Hinweise für die Umsetzung im Freistaat Sachsen (*.pdf, 0,73 MB) Stand Dezember 2023
- Aufzeichnungspflichten der Stoffstrombilanzverordnung (*.pdf, 0,59 MB) Stand Januar 2023
- Dokumentationshilfe des LfULG für Stoffstrombilanz (*.xls, 0,36 MB)