Behördliche Kontrollen sorgen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Lebensmittelunternehmer
Zahlreiche Institutionen und Behörden auf Bundesebene und auf Landesebene wirken im Rahmen der Risikobewertung und Lebensmittelüberwachung. Deutschlandweit werden jährlich etwa 400.000 Betriebe kontrolliert.
Lebensmittelqualität beginnt bei der Futterernte
In Sachsen ist die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS). Wichtige Aufgaben übernimmt auch die Landesdirektion Sachsen als obere Lebensmittelüberwachungsbehörde. Zuständig für Kontrollen und Vollzug sind die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVA) der Landkreise und kreisfreien Städte. In der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) werden Proben untersucht und beurteilt.
Futtermittel als Grundlage für hochwertige unbedenkliche Lebensmittel werden von der amtlichen Futtermittelkontrolle überwacht. Hierbei spielt neben der Zusammensetzung auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung, Deklaration und Lagerung eine Rolle. Im Freistaat Sachsen ist das SMS oberste Überwachungsbehörde, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist zuständig für Kontrollen und Vollzug. Die Untersuchung der Proben übernimmt die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL).