Bodenfunktionen
Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Gruppen von Bodenfunktionen:
- Natürliche Funktionen
a) Lebensraumfunktion
Boden ist Lebensraum für zahlreiche Organismen. Diesen Lebensraum gilt es zu erhalten.
b) Reglungsfunktion für Stoff- und Wasserkreislauf
Böden regeln den Wasserkreislauf, wandeln Stoffe um und filtern und puffern Schadstoffe.
- Nutzungsfunktion
Mit dieser Funktion ist vor allem die Erhaltung des Bodens als fruchtbarer Pflanzenstandort gemeint.
- Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
Böden bewahren die Spuren menschlicher Eingriffe (Bild 1).
Bild 1: Profilschnitt durch den Spitzgraben einer jungsteinzeitlichen Kreisgrabenanlage (Stichbandkeramik, um 4.800 v. Chr.)
Bis in Sachsen im 10. Jh. n. Chr. eine schriftliche Überlieferung einsetzt, birgt das „Archiv im Boden“ die einzigen Quellen für Jahrtausende menschlicher Geschichte. Über die Lebensumstände und kulturellen Leistungen vorgeschichtlicher Menschen geben keine anderen Zeugnisse Auskunft als archäologische Denkmäler. Aus Siedlungsspuren (Bild 2), Gräbern (Bild 3), Deponierungen (Bild 4) und Einzelfunden (Bild 5) rekonstruiert die Archäologie technische Veränderungen, wirtschaftliche, soziale und politische Strukturen sowie religiöse Vorstellungen.
In immer engerer Zusammenarbeit mit naturwissenschaftlichen Nachbardisziplinen (z. B. Archäobotanik, Archäozoologie, Geophysik, Bodenkunde, Dendrologie) werden die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und menschlichem Verhalten, insbesondere unter Berücksichtigung naturräumlicher und klimatischer Faktoren erforscht. Dieses „Archiv“ auch für künftige Generationen zu erhalten, ist Aufgabe der archäologischen Denkmalpflege. Näheres regeln die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer (#SächsDschG, s. www.archsax.sachsen.de).
Bild 3 b: Brandgrab der älteren vorrömischen Eisenzeit (um 700 v. Chr.)
Bild 4: Spätbronzezeitlicher Hortfund (um 1.000 v. Chr.)