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Datenquellen

Agrarförderung

Beschreibung

Im Rahmen des Antragsverfahrens auf Agrarförderung (Direktzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen) werden auch Daten zu Rechtsform, Betriebsgröße, Flächennutzung, Tierhaltung und anderem erfasst. Aus der statistischen Auswertung dieser Daten können Aussagen zur sächsischen Agrarstruktur abgeleitet werden.
Weil es keine Pflicht zur Antragstellung auf Agrarförderung gibt und einige Landwirtschaftsbetriebe nicht antragsberechtigt sind, umfassen die dabei entstehenden Daten nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe. Insbesondere werden flächenlose gewerbliche Tierhaltungsbetriebe (im Wesentlichen Geflügel- und Schweinemastbetriebe) nur unzureichend erfasst.

Erhebungszeitpunkt

Die Angaben werden im ersten Drittel des laufenden Jahres und spätestens zum 15. Mai erfasst. Sie beziehen sich in der Regel auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Bei den Tierbeständen wird der Durchschnittswert vergangener Monate dargestellt.

Methodik

Die Daten entstehen aus der Auswertung von Förderanträgen. Informationen, die nicht förderrelevant sind (z. B. Anzahl der AK), müssen z. T. kalkulatorisch nachgeführt werden. Für die Auswertung werden in Anlehnung an das Statistische Landesamt nur Daten von Antragstellern verwendet, die die Mindestgröße nach § 91 des Agrarstatistikgesetzes erreichen (ab 2010: 5 ha LF oder 10 Rinder oder andere Tierbestandsgrößen). Die dort festgelegten Mindestgrößen wurden in den Jahren 1998 und 2010 angehoben. Dadurch wurden sehr kleine Betriebe nicht mehr dargestellt.

Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung

Beschreibung

Die Agrarstrukturerhebung (ASE) liefert Daten über Produktionsstrukturen und -kapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe sowie über weitere Strukturmerkmale.
Dabei werden u. a. Daten zu Anzahl, Rechts- und Betriebsform der Betriebe, zu den Arbeitskräften, zu den Viehbeständen, zur Bodennutzung, zur Pacht oder zu Nebeneinkommen erfragt.
Die Landwirtschaftszählung (LZ) wird seltener als die ASE durchgeführt hat einen vergleichbaren, leicht erweiterten Merkmalskatalog. Die Statistiken werden in Sachsen vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Daten für die ASE werden teilweise vollständig (total) und teilweise repräsentativ erhoben. Die LZ ist immer eine Totalerhebung und ersetzt dann die ASE. Seit 2013 werden die Ergebnisse der repräsentativen Erhebungen gerundet auf Tausend mit einer Nachkommastelle veröffentlicht.

Erhebungszeitpunkt

Die Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung wurde bis einschließlich 2007 in zweijährlichem Abstand durchgeführt. Ab 2010 gilt eine dreijährliche Periodizität. Die Daten werden im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erfasst. Für die Berichterstattung gelten unterschiedliche Berichtszeitpunkte bzw. -zeiträume, z. B. der 01.03. für die Viehbestände, das laufende Kalenderjahr für die Bodennutzung oder der Zeitraum eines Jahres vom März des Vorjahres bis Februar des aktuellen Jahres für die Arbeitskräfte.

Methodik

Die Daten werden bei den Landwirtschaftsbetrieben per Fragebogen (Online- oder Papierfragebogen) oder persönlich erfasst. In den Jahren mit repräsentativer Erfassung erfolgt anschließend eine Hochrechnung.
Die Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung enthält Daten von Betrieben, die die Mindestgröße nach § 91 des Agrarstatistikgesetzes erreichen. Da die Erfassungsgrenze in den Jahren 1998 und 2010 angehoben und Merkmalsdefinitionen angepasst wurden, sind die aktuellen Daten nur eingeschränkt mit den Informationen aus früheren Jahren vergleichbar.

Ausführliche Informationen zur Agrarstrukturerhebung/Landwirtschaftszählung sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes zu finden.

Bodennutzungshaupterhebung

Beschreibung

Die Bodennutzungshaupterhebung liefert Angaben über die Anbauflächen aller Fruchtarten im Acker-, Gemüse- und Dauerkulturanbau sowie zur Nutzung des Grünlandes. Es werden Daten zur Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, nach Kulturarten, Pflanzengruppen, -arten und Kulturformen erfasst. In ausgewählten Jahren werden zusätzlich Daten zum Zwischenfruchtanbau und zum ökologischen Anbau erfasst.

Erhebungszeitraum

Erfassungszeitpunkt für die Flächen ist der Zeitraum Januar – Mai des jeweiligen Jahres. Die Daten werden jährlich erhoben.

Methodik

Die Daten werden bei Landwirtschaftsbetrieben durch postalische, persönliche oder Online-Befragung erfasst. Die Befragung wird in Sachsen vom Statistischen Landesamt durchgeführt.
Die Grundgesamtheit enthält nur Betriebe, die die Mindestgröße nach § 91 des Agrarstatistikgesetzes erreichen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Mindestgröße in den Jahren 1998 und 2010 geändert hat. Die wichtigste Änderung war, dass in diesen Jahren die untere Grenze der Betriebsfläche von 1 ha auf 2 ha bzw. von 2 ha auf 5 ha angehoben wurde.
In den Jahren, in denen eine Totalerhebung der Agrarstrukturdaten erfolgt, werden auch die Bodennutzungsdaten total erfasst. In den Zwischenjahren erfolgt eine Erfassung bei repräsentativ ausgewählten Landwirtschaftsbetrieben mit anschließender Hochrechnung. Damit unterliegen die Daten z. T. Schwankungen, die statistisch bedingt sind.

Ausführliche Informationen zur Bodennutzungshaupterhebung sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes zu finden.

Landwirtschaftliche Gesamtrechung (LGR)

Eine zusammenfassende Übersicht zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ist im Internet zu finden.

Viehzählung

Beschreibung

Im Rahmen der Viehzählung werden die Bestände von Rindern und Schweinen zweimal sowie von Schafen einmal jährlich erfasst.
Die Bestände von Geflügel, Pferden und Ziegen werden im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen ermittelt und sind nicht Teil der Viehzählung.

Erhebungszeitraum

Die Erhebung der Rinder- und Schweinebestände erfolgt zum 3. Mai und 3. November. Die Erhebung der Schafbestände findet am 3. November statt. Der Zeitpunkt unterlag in den vergangenen Jahren einigen Änderungen. So wurden Rinder und Schweine bis 1998 zum Stichtag 31.12. erfasst, seit 1999 zum 30.11. des laufenden Jahres. Die Schafbestände wurden bis 2009 im Mai gezählt, im Jahr 2010 im März und seitdem im November.

Methodik

Die Schweine- und Schafbestände werden per Fragebogen bei repräsentativ ausgewählten Landwirtschaftsbetrieben ermittelt und anschließend hochgerechnet. Befragt werden nur Betriebe, die die jeweiligen Mindesttierbestände gemäß § 91 des Agrarstatistikgesetzes aufweisen. Zu beachten sind dabei die Änderungen der Definition der Betriebe in den Jahren 1998 und 2010. Dadurch werden viele kleine Betriebe nicht mehr erfasst, was z. T. sichtbare Auswirkungen auf die Entwicklung derer Zeitreihen hatte. Ab 2013 werden hochgerechnete Werte aus der Erhebung der Schafbestände in Tausend mit einer Dezimale veröffentlicht.
Zur Ermittlung der Rinderbestände werden seit 2008 die Datenbanken des Herkunfts- und Informationssystems Tier (HIT) ausgewertet. Dadurch liegen total erhobene Daten vor. Vorher erfolgte ebenfalls eine schriftliche Befragung und Hochrechnung. Die Daten vor und nach dem Methodenwechsel sind nicht direkt vergleichbar.

Ausführliche Informationen zur Viehzählung sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes zu finden.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Eine zusammenfassende Übersicht zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist im Internet zu finden.

Weinbaukartei

Beschreibung

Im Rahmen der Durchführung des Weinrechts wird im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die sächsische Weinbaukartei geführt. Dort sind Anbauflächen (Katasterflächen), Rebsorten, Erträge und weitere Daten zu Angelegenheiten des Weinbaus aller weinbauenden Betriebe verzeichnet. Ausgenommen sind Winzer, die ihren Wein nicht vermarkten.

Erhebungszeitpunkt

Bis zum 15. Januar werden die Ertragsrebfläche, die Erntemengen nach Rebsorten und die vorgesehenen Qualitätsstufen jeweils für das vergangene Jahr gemeldet.

Methodik

Die zum Weinbau veröffentlichten Informationen entstehen durch die statistische Aufbereitung der Daten in der Weinbaukartei.
Die Aussagen beziehen sich in der Regel auf Weinbaugebiete. Dabei handelt es sich um gesetzlich festgelegte geografische Regionen. Das Weinbaugebiet Sachsen umfasst neben den Flächen im Dresdner Elbtal auch kleine Gebiete in Sachsen-Anhalt und in Brandenburg.

Informationen zur Weinbaukartei sind im Internet zu finden.

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