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Hygiene und Gesundheit Schwein

Ferkel in schweinebucht © LfULG

Auslaufhaltung von Schweinen in der ASP-Sperrzone II

Mit der geplanten Umstrukturierung der Nutztierhaltung in Deutschland soll das Tierwohl auch in der Schweinehaltung verbessert werden. Neben einem erhöhten Platzangebot, strukturierten Buchten und Einstreu sollen zunehmend Außenklimareize bzw. unmittelbar Auslauf für die Tiere angeboten werden. Bereits jetzt ist in der biologischen Schweinehaltung die Bereitstellung eines Auslaufes zwingend vorgeschrieben (Artikel 10 Anhang 1 Teil III DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/464 DER KOMMISSION vom 26. März 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848). Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom 17.8.2023 sieht für die Haltungsform 4 („Auslauf/Weide“) zwingend Auslauf für die Schweine vor. Nach den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung sollen ab 2040 mindestens 10% der Ställe Ausläufe aufweisen können. Aldi verfolgt als Ziel, bereits bis 2026 ein Drittel des Frischfleischsortiments von Hähnchen, Pute, Rind und auch Schwein aus den Haltungsformen 3 (Stallhaltung mit Außenklimareizen) und 4 (Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung) anzubieten.

Für Betriebe in der Sperrzone II nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besteht im Moment allerdings ein grundsätzliches Aufstallungsgebot, sodass unabhängig von der Möglichkeit des Auslaufes für die Schweine eine Vermarktung des Fleisches als tierisches Produkt aus einer entsprechenden Tierwohlstufe nicht möglich ist. Dies ist für die betroffenen Landwirte mit erheblichen ökonomischen Verlusten verbunden und verhindert Investitionen in höhere Tierwohlstandards bzw. verunsichert Landwirte bei der Planung von Umbaumaßnahmen. Da bei der Bekämpfung der ASP in langen Zeiträumen geplant werden muss, würde die Möglichkeit zur Haltung von Schweinen in Haltungssystemen mit einem entsprechend gesicherten Auslauf für die Landwirte Planungssicherheit und für die Schweinehaltung auch die Möglichkeit für ein höheres Tierwohl trotz eines erhöhten Tierseuchenrisikos gewährleisten.

Ziel des Projektes war es, Kriterien für eine strukturierte Hygieneanalyse mit besonderer Berücksichtigung von Biosicherheitsmaßnahmen für eine Risikominimierung zum Eintrag der ASP zu erarbeiten. Des Weiteren wurden Umbaumaßnahmen zur Absicherung der Ausläufe gegen den Eintrag von infektiösem Material über den Auslauf erarbeitet und ökonomisch bewertet. Diese wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe in Form einer Hygieneanalyse (siehe Link) für die Anwendung im Einzelfall wird zur Unterstützung von Landwirten und zuständigen Behörden bereitgestellt.

Berichte und Veröffentlichungen

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 74: Tierhaltung

Dr. Evelin Ullrich

Telefon: 034222 46-2218

Telefax: 034222 46-2090

E-Mail: Evelin.Ullrich@smekul.sachsen.de

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