Landgerüche: Vom Düngen mit Gülle
Das Düngen mit Gülle wird in der Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert und das nicht nur wegen möglicher Nitratbelastungen im Boden und Grundwasser. Wenn Landwirte auf den Feldern den Boden bearbeiten und Gülle ausbringen, empfindet die Bevölkerung den Geruch häufig als sehr unangenehm.
Als Mann der Praxis düngt Nico Wolf im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LVG) nicht nur die Felder sondern weiß auch um die dazugehörigen Verordnungen. Außerdem erprobt er neue Techniken im LVG bei der Gülleausbringung. Der Experte erklärt Ihnen, weshalb ein Landwirt überhaupt Gülle auf dem Acker ausbringt.
Mit Gülle düngen. Muss das sein?
Eine Düngung versorgt Pflanzen mit notwendigen Nährstoffen, insbesondere Stickstoff, Phosphor und Kalium, und fördert die Ertragsbildung. Gülle ist ein natürlicher, wertvoller Dünger, der in der Tierhaltung anfällt. Landwirte entsorgen diese nicht auf den Feldern, sondern bringen Nährstoffe in den Boden zurück. Das ist Kreislaufwirtschaft im besten Sinne – von den Tieren, über den Boden, hin zu Futterpflanzen.
Nach der Düngeverordnung gibt es verschiedene Sperrzeiten. So darf beispielsweise auf dem Ackerland zwischen der Ernte der Hauptfrucht und Anfang Februar keine Gülle ausgebracht werden. Allerdings bestehen auch zahlreiche gesetzliche Ausnahmen. Wenn der Boden tiefgefroren oder wassergesättigt ist, darf ebenfalls nicht mit Gülle gedüngt werden. Bundesweite und auf das einzelne Feld bezogene Obergrenzen regeln, wie viel Stickstoff pro Hektar und Jahr beziehungsweise in bestimmten Zeiträumen die Landwirte ausbringen dürfen.
Um eine Nährstoffauswaschung aus der Gülle zu verhindern und überall eine gute Qualität des Grundwassers zu erreichen, gelten für die Düngung zahlreiche rechtliche Verordnungen. Wir sind verpflichtet, in Düngeplänen den voraussichtlichen Bedarf an Nährstoffen für unsere spezielle Kultur mit den noch im Boden verfügbaren Nährstoffen abzugleichen. Um eine Überdüngung zu vermeiden, werden vor Vegetationsbeginn Bodenanalysen von Laboren durchgeführt. Das ist ein Indikator von vielen, der besagt, wie viel Stickstoff erlaubt und nötig ist.
Der Geruch kommt vom Ammoniak und lässt sich nicht ganz vermeiden. Jeder Landwirt ist verpflichtet, die ausgebrachte Gülle innerhalb von vier Stunden in den Boden einzuarbeiten. Im LVG nutzen wir dazu moderne Technik, um die Geruchsbelästigung zu verringern. Mit dem Grubber schlitzen wir die Erde auf und geben die Gülle direkt in den Boden. Eine Walze verschließt die Oberfläche.