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Stärken-Schwächenanalyse

Im Rahmen der investiven Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft galt bis 2009 die Zuwendungsvoraussetzung, die nachhaltige und überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit des Antrag stellenden Unternehmens nachzuweisen.

Ausgangspunkt für die erste Beurteilung und weitere Analyse des Antrag stellenden Unternehmens bildet das Beurteilungsverfahren zur nachhaltigen und überdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit (Stärken- und Schwächenanalyse). Dieses Verfahren informiert mittels eines Vergleichs von 9 betrieblichen Kennzahlen mit einer Bewertungsschwelle je Kennzahl über das Vorliegen von Schwachstellen im Unternehmen.

 

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