Stärken-Schwächenanalyse
Im Rahmen der investiven Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft galt bis 2009 die Zuwendungsvoraussetzung, die nachhaltige und überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit des Antrag stellenden Unternehmens nachzuweisen.
Ausgangspunkt für die erste Beurteilung und weitere Analyse des Antrag stellenden Unternehmens bildet das Beurteilungsverfahren zur nachhaltigen und überdurchschnittlichen Leistungsfähigkeit (Stärken- und Schwächenanalyse). Dieses Verfahren informiert mittels eines Vergleichs von 9 betrieblichen Kennzahlen mit einer Bewertungsschwelle je Kennzahl über das Vorliegen von Schwachstellen im Unternehmen.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 22: GAP, Informationsmanagement
Mike Schirrmacher
Telefon: 0351 2612-2206
Telefax: 0351 4512610006
E-Mail: mike.schirrmacher@smekul.sachsen.de
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