Umsetzung in Sachsen
In Sachsen werden gemäß Förderrichtlinie »Wissenaustausch, Innovationen und Netzwerke« (FRL WIN 2023) im Rahmen der EIP-Agri Pilotprojekte unterstützt. Als Pilotprojekte gelten alle Projekte operationeller Gruppen, in denen
- neue Erzeugnisse,
- Verfahren,
- Methoden,
- Prozesse oder
- Technologien
für die sächsische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft entwickelt, getestet oder angewendet oder erstmals an die natürlichen Gegebenheiten im Freistaat Sachsen angepasst und erprobt werden sollen.
Eine operationelle Gruppe (OG) umfasst dabei mindestens zwei voneinander unabhängige Akteure. Der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil des Pilotprojekts wird im Freistaat Sachsen durchgeführt. Grundlage für die Zusammenarbeit in der OG sind eine Kooperationsvereinbarung und ein Geschäftsplan. Die Mitglieder der OG greifen in ihrem Pilotprojekt ein in der Praxis bestehendes Problem auf und suchen gemeinsam nach Lösungen. Reine Forschungsvorhaben sind nicht förderfähig. Die Projektergebnisse werden über das EIP-Netzwerk verbreitet.
Mitglieder einer OG können unter anderem sein:
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,
- Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft,
- Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
- Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,
- Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts,
- sonstige Unternehmen,
- natürliche Personen.
Das Ziel ist, durch die Zusammenarbeit Innovationen und Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anzustoßen.
Förderkonditionen
Es wird Unterstützung für die Zusammenarbeit in einer OG und die Kosten für die Durchführung eines Pilotprojekts gewährt
Begünstigte | Rechtsfähige OG der EIP-Agri (Personengesellschaften, juristische Personen) oder einzelne Mitglieder der OG |
Förderfähige Ausgaben | Personalausgaben auf der Basis von Einheitskosten, Sachausgaben inkl. Dienstleistungen Dritter; Pauschale i. H. v. 25 Prozent für indirekte projektbezogene Ausgaben |
Laufzeit | In der Regel bis zu 3 Jahre |
Art der Förderung |
Zuschuss als Erstattung förderfähiger und nachgewiesener Ausgaben |
Fördersatz | 80 Prozent, 100 Prozent für gemeinwohlorientierte Vorhaben |
Detaillierte Erläuterungen zu Antragstellung, Förderkonditionen, finanzieller Planung und Auswahl der Vorhaben sind in Form von Dokumenten im Förderportal hinterlegt.
Im Unterschied zu Sachausgaben für Anschaffungen, die für die Umsetzung eines Pilotprojektes benötigt werden, ist bei auf Innovation abzielenden Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich ein Förderantrag nach FRL LIE/2023 Teil C I »Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus« zu stellen.
Anträge einreichen
Förderanträge können nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs durch das SMEKUL bis zum festgelegten Stichtag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Nach Prüfung auf Förderfähigkeit werden die eingereichten förderfähigen Anträge einem Auswahlverfahren unterzogen.
Die Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Für Anträge auf Förderung von EIP-AGRI-Vorhaben:
Referat 33 - Förderung
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden
Für Anträge auf Förderung von innovativen Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe:
Referat 31 - Investitionsförderung Landwirtschaft
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden