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Antragsverfahren

Allgemeine Informationen zum Antragsverfahren

Seit dem Antragsjahr 2018 gilt die Verpflichtung zur lage- und größengenauen Erfassung von Schlägen und den zugehörigen Teilflächen nicht nur im Betriebssitzland, sondern auch für alle in einem davon abweichenden Belegenheitsland gelegenen Flächen, d.h. bundeslandübergreifend.

Dies bedeutet, dass alle Flächen mit den erforderlichen flächenbezogenen Informationen durch den Antragsteller direkt im Belegenheitsland im dortigen Antragssystem GIS-basiert erfasst und angemeldet werden müssen (GIS-Antrag).

Die Antragstellung in Sachsen erfolgt webbasiert mit DIANAweb. Das heißt, es muss kein Programm lokal auf dem Rechner installiert werden, sondern die Bearbeitung des Antrags auf Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung erfolgt direkt im Browser. Alle Formulare für den Antrag sind in DIANAweb integriert. DIANAweb unterstützt Sie bei der korrekten Antragstellung durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in und zwischen den Formularen sowie durch Anzeigen von Pflichtfeldern und Hinweisen zu den auszufüllenden Feldern.

Antragsteller, die ihre Direktzahlungen außerhalb Sachsens beantragen und in Sachsen auch keinen Antrag auf Agrarumweltmaßnahmen stellen, müssen seit 2018 ihre Flächen in Sachsen mit DIANAweb einzeichnen und einreichen. Diese Flächen werden im Rahmen der Vorabprüfung (PreCheck) mit geprüft und können für die Antragstellung im Folgejahr als Vorjahresdaten bereit gestellt werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Förder- und Fachbildungszentren bzw. den zugehörigen Informations- und Servicestellen (FBZ/ISS) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

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