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Beifußblättrige Ambrosie

Beifußblättrige Ambrosie © LfULG

Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) gehört zur Familie der Korbblütler. Die Pflanze ist relativ trockentolerant und gedeiht auch auf mageren Sandböden. Die Ambrosia ist ein Wärmekeimer. Sie keimt von Ende März bis in den September hinein.
In anderen Ländern, wie z. B. den USA, Ungarn, Österreich und der Schweiz, kommt sie als Ackerunkraut insbesondere in Mais, Sonnenblumen, Sojabohne, Getreide und Raps vor.

In den letzten Jahren häuften sich, insbesondere in den Gärten, Fundmeldungen über das Vorkommen der Pflanzen. Die Pollen von Ambrosia können Allergien auslösen, die zu heuschnupfenartigen Symptomen führen. Die Pollen fliegen von Juli bis in den Oktober hinein. Personen, die normalerweise sonst nicht auf Pollen reagieren, können auch eine Allergie entwickeln. Schon geringe Pollenkonzentrationen (5-10 Pollen pro Kubikmeter Luft) reichen aus, um einen allergischen Anfall auszulösen. Der Kontakt mit Ambrosia-Pflanzen kann zu allergischen Hautreaktionen führen. Auch bislang nicht betroffene Menschen können eine Allergie entwickeln.

Im deutschen Pflanzenschutzrecht gibt es keine Rechtsgrundlage zur Anordnung einer Beseitigung von Neophyten z.B. Riesen-Bärenklau, Beifußblättriger Ambrosie oder Staudenknöterich im Sinne der Gefahrenabwehr. Es besteht auch keine Meldepflicht. Nach dem Pflanzenschutzrecht sind Riesen-Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Staudenknöterich Unkrautpflanzen wie jede andere. Die Gemeinde als Ortspolizeibehörde (in der Regel das Ordnungsamt) kann eine Anweisung zur Beseitigung der Pflanzen geben, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.

Das LfULG kann aufklärend und fachlich beratend gegenüber Behörden und Bürgern tätig werden. Aus fachlicher Sicht sollte die Bekämpfung von Beifußblättriger Ambrosie und anderen invasiven Neophyten z. B. von Riesen-Bärenklau vorwiegend wegen der Gesundheitsgefahren durchgeführt werden. Den Grundstückseigentümern wird dringend geraten, Beifußblättrige Ambrosie zu entfernen.

Die in Deutschland auftretenden Populationen wachsen überwiegend in Gärten, an Vogelfutterplätzen, an Straßenrändern, Baustellen, Schutthalden oder auf Brachflächen. Die Verbreitung der Samen über das Vogelfutter in die Hausgärten wurde nachgewiesen. Andere Verbreitungsmöglichkeiten sind Verkehrswege, Erd- und Kiestransporte sowie Bodenbearbeitungsmaschinen. Wegen der unscheinbaren Blüten wird die Pflanze leicht übersehen. Eine Verwechslungsmöglichkeit besteht mit dem Gemeinen Beifuß (Artemisia vulgaris), aber auch mit der Wilden Möhre (Daucus carota) und Gänsefuß-Arten (Chenopodium-Arten).

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Dr. Ewa Meinlschmidt

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-7304

E-Mail: Ewa.Meinlschmidt@smekul.sachsen.de

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