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Riesen-Bärenklau

Riesen-Bärenklau © LfULG

Der Riesen-Bärenklau steht auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten).

Vorrangig sollen folgende invasive gebietsfremde Arten in die Unionsliste aufgenommen werden:

  • die bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden und höchstwahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben
  • welche bereits in der Union etabliert sind und die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben

Riesen-Bärenklau ist in Deutschland sehr weit verbreitet. Sein hoher Wuchs verändert das Landschaftsbild. Dominanzbestände entstehen vor allem auf ungepflegten Wiesen und Ackerbrachen. Von seiner Verdrängungskraft sind einheimische Pflanzenarten betroffen. Oft dringt der Riesen-Bärenklau in Naturschutzgebiete ein. Da die Wurzeln keine uferfestigende Wirkung haben, kann sein Vorkommen an Gewässerrändern zur Erosionsgefahr führen.

Der Riesen-Bärenklau ist eine giftige Pflanze. Sein Saft enthält phototoxisch wirkende Furocumarine. Wenn die Haut nach der Benetzung mit Pflanzensaft der Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird, entstehen Hautentzündungen. Mögliche Folgen sind Juckreiz, Rötung, Schwellung und Blasenbildung auf der Haut. Die Veränderungen können wie Verbrennungen 1. und 2. Grades aussehen.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Dr. Ewa Meinlschmidt

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-7304

E-Mail: Ewa.Meinlschmidt@smekul.sachsen.de

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