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Detaillierte gesetzliche Regelungen sichern den Tier- und Umweltschutz

In der EU gelten einheitliche Tierschutzrichtlinien, welche jedoch in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt werden.

Die Bundesrepublik Deutschland geht in ihren Anforderungen teilweise über europäische Vorgaben hinaus und hat eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beinhaltet u. a. spezielle Anforderungen an die Haltung von Kälbern, Schweinen, Hähnchen und Legehennen.

Legehennenstall Bodenhaltung (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Legehennenstall Bodenhaltung (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Der Tierschutz ist im Freistaat Sachsen verfassungsrechtlich verankert. Artikel 10 der Sächsischen Verfassung führt aus: »Das Land hat insbesondere den Boden, die Luft und das Wasser, Tiere und Pflanzen sowie die Landschaft als Ganzes ... zu schützen.«

Alle tierischen Lebensmittel, welche nicht selbst in Sachsen oder im Inland erzeugt werden, müssen importiert werden. Importe erfolgen teilweise aus Ländern, in denen geringere Standards für Tier- und Umweltschutz gelten.

Es gibt zahlreiche umweltrechtliche Anforderungen an den Betrieb, die bei Änderung, Erweiterung und dem Neubau von Tierhaltungsanlagen zu beachten sind. Vor Erteilung der Genehmigung ist ein Nachweis zu erbringen, dass Menschen, Tiere und die Natur nicht geschädigt werden. Die Genehmigung und Überwachung obliegt in Sachsen den Landratsämtern. 

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