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Die Registrierung der Tierhaltungsbetriebe und die Tierkennzeichnung sind Grundlage der Herkunftssicherung

Die Kennzeichnung und Registrierung von Landwirtschaftsbetrieben und Tieren sind Basis für die Rückverfolgbarkeit im Tierseuchenfalle und zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.

Konkrete Anforderungen hierzu werden in Deutschland in der Viehverkehrsverordnung geregelt.

Rinder sind durch Ohrmarken eindeutig zur identifizieren

Rinder sind durch Ohrmarken eindeutig zur identifizieren (Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss jeder Tierhaltungsbetrieb eine 12-stellige Betriebsnummer besitzen. Diese wird von den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise zugeteilt.

Alle Rinder müssen unmittelbar nach der Geburt mit zwei identischen Lebendohrmarken gekennzeichnet und registriert werden. Hierdurch ist das Rind jederzeit zu identifizieren. Der gesamte Lebenslauf von der Geburt bis zur Schlachtung wird in elektronischen Datenbanken (in Deutschland HIT) gespeichert. 

Auch bei Schafen und Ziegen ist eine Einzeltierkennzeichnung und Bestandsregisterführung sowie eine Meldung der Tierbestände an die HIT-Datenbank vorgeschrieben.

Schweine sind mit Betriebsohrmarken zu kennzeichnen und an die HIT-Datenbank zu melden.

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