Lebensmittel und -ausgangsprodukte, die in Sachsen erzeugt werden, sind gesicherter Herkunft
Die Herkunftssicherung ist für viele Verbraucher ein entscheidendes Kaufkriterium.
Seit 2005 ist nach der EG-Verordnung 178/2002 jeder, der ein Lebensmittel gewerblich anbietet, verpflichtet, die Herkunft und ggf. die Abgabe lückenlos nachzuweisen. Somit wird eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Das Ziel ist, den Weg eines Lebensmittels vom Erzeuger bis zum Verbraucher (»Vom Stall bis auf den Teller«) zu verfolgen.
Im Falle von Unzulänglichkeiten können schnell die Ursache bzw. der Verursacher ermittelt und das Lebensmittel unter Umständen vom Markt genommen werden.
Jeder Schritt der Herstellung und Verarbeitung wird dokumentiert. Eine Charge hat eine gleich bleibende Loskennzeichnung. Auf den entsprechenden Verpackungen stehen Buchstaben- oder Ziffernkombinationen.
Bei heimischen Produkten ohne Kennzeichnungspflicht geben Produktsiegel eine Orientierung. Auch in Sachsen gibt es eine Reihe von Qualitäts- und Herkunftszeichen.