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Export

Pflanzengesundheitszeugnis wird unterschrieben © LfULG

Der Export von Pflanzen und pflanzlichen Waren (z.B. Früchten, Samen und Holz) eröffnet Produktions- und Handelsbetrieben neue Absatzmöglichkeiten. Neben der Verbringung innerhalb der EU, bei welcher das Pflanzenpasssystem greift, werden pflanzliche Erzeugnisse auch in Drittländer (Nicht- EU Staaten) verbracht.  

Um auch hier einer Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schaderregern vorzubeugen, erlassen Drittländer Rechtsvorschriften und pflanzengesundheitliche Bestimmungen. Das die exportierten Pflanzen sowie pflanzliche Waren, den Bestimmungen entsprechen und gesund sind, wird durch ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) bescheinigt. 

Alle Exportanträge werden online im Internet gestellt. Auf der Internetseite www.pgz-online.de werden alle notwendigen Daten erfasst und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Um PGZ- Online nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Diese Vorgehensweise ist bundesweit einheitlich, so dass Anträge in allen Bundesländern bei der zuständigen Behörde gestellt werden können. 

Pflanzengesundheitszeugnisse werden ausgestellt, um zu dokumentieren, dass die Waren den pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen des Empfängerlandes entsprechen. Pflanzengesundheitszeugnisse dürfen nur Angaben enthalten, die für die Beschreibung der Sendung relevant sind. Wirtschaftliche Angaben, wie beispielsweise Akkreditive oder Rechnungsnummern sind nicht erlaubt. 

Hier finden Sie hilfreiche Tipps zur Antragstellung:

Wichtige Tipps und Hinweise zur Export- Antragstellung

Haben Sie auch an alles gedacht?

Checkliste zur PGZ- Beantragung

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93: Pflanzengesundheit

Madlien Heidl

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-9312

E-Mail: madlien.heidl@smekul.sachsen.de

Weitere Hinweise

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