Import
In Sachsen werden die Importkontrollen von pflanzlichen Warensendungen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Pflanzengesundheit gewährleistet.
Ziel der Kontrollen von pflanzlichen Importsendungen ist es, das Risiko einer Einschleppung bzw. Ansiedlung gefährlicher Schadorganismen zu minimieren.
Folgende Warenarten werden kontrolliert:
- Pflanzen/ Gehölze
- Pflanzenteile
- Früchte/ Gemüse
- Saatgut
- Holz inkl. Hackschnitzel und Holzdekoration
- Verpackungsholz
- Kartoffeln (Einfuhrbestimmungen beachten)
- Boden, Erde und organisches Substrat (Einfuhr nur mit Ausnahmegenehmigung)
Die Prüfung der Dokumente und die phytosanitäre Untersuchung der Waren erfolgt grundsätzlich an den Grenzkontrollstellen Flughafen Leipzig/Halle und Flughafen Dresden. Verpackungsholz kann unter bestimmten Voraussetzungen auch am Bestimmungsort physisch kontrolliert werden. Bei einer Beanstandung der pflanzlichen Ware wird entweder eine Zurückweisung veranlasst oder eine Vernichtung, gegebenenfalls eine Behandlung der Ware angeordnet.
Mögliche Beanstandungsgründe:
- Schaderregerauftreten
- Unzureichende, falsche, unvollständige, gefälschte oder nicht vorhandene Dokumente
- Einfuhrverbote
- Fehlende Markierungen bei Verpackungsholz
Zur Einfuhr von pflanzlichen Warensendungen aus Drittländern müssen Importeure bzw. Ladungsbeauftragte im Abfertigungsportal Traces (Trade Control and Expert System) einen entsprechenden Antrag (GGED- Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) online stellen.
Hinweise zum Pflanzengesundheitseingangsdokument (GGED)
Achtung: Der Import von pflanzengesundheitszeugnis- pflichtiger Ware erfordert eine amtliche Registrierung bei der zuständigen Behörde.
Auch für Postsendungen und Reisende gelten die Vorschriften und gegebenenfalls Verbote zur Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus Drittländern. Dabei gibt es keine Mengen- oder Gewichtsbeschränkungen. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Kokosnuss, Ananasfrüchte) ist der Import nur mit einem gültigen Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) zulässig. Die Pflanzengesundheitszeugnisse können von den amtlichen Pflanzenschutzdiensten der Herkunftsländer ausgestellt werden.
- Weitere Hinweise des Zolls Verweis zu www.zoll.de
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 93: Pflanzengesundheit Dienststelle Flughafen Dresden
Yves Mergner
Besucheradresse:Waldheimer Straße 219
01683 Nossen
Telefon: 035242 631-9310
Mobil: 0172 3913780
E-Mail: Pflanzengesundheit Sachsen
Grenzeinlassstelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 93: Pflanzengesundheit Dienststelle Flughafen Leipzig
Frank Meinhold
Postanschrift:Amtliche Pflanzengesundheitskontrolle
Hans- Wittwer- Straße 4
04435 Schkeuditz
Telefon: 034204 709081
E-Mail: Grenzkontrolle
Weitere Informationen
- Daten und Fakten Import (*.pdf, 0,38 MB)
- Einlassstellen der Bundesrepublik Deutschland Verweis zu www.pflanzengesundheit.julius-kuehn.de
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072
- Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
- Weitere Hinweise zur Erstellung eines GGED Verweis zu www.pflanzengesundheit.julius-kuehn.de
- Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC)