Verpackungsholz
International werden Verpackungen aus Holz zum Schutz von Warengütern eingesetzt. Bei diesen kommt aus Kostengründen meist minderwertiges Holz zum Einsatz. Dieses birgt das Risiko Quarantäneschaderreger zu verschleppen.
Aufgrund dessen haben viele Länder in der Vergangenheit Importvorschriften erlassen. Um diese weltweit zu vereinheitlichen, wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) im Jahr 2003 der 'Internationale Standard für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15' (ISPM Nr. 15) erlassen. Aktuell haben sich 184 Länder dem Abkommen angeschlossen (Stand April 2020).
Der ISPM Nr. 15 regelt die Behandlung von Holz zur Abtötung von Schadorganismen bis zu einer Holzstärke von 6 mm wie beispielsweise von Kisten, Stauholz, Kabeltrommeln oder Paletten. Die Anforderungen gelten nur für die Ein- bzw. Ausfuhr aus/ in Nicht- EU- Staaten. Beim Handel innerhalb der Europäischen Union findet der ISPM Nr.15 keine Anwendung. Lediglich Portugal und Spanien müssen aufgrund des hohen Befallsdrucks mit Kiefernholznematoden darauf achten, dass Verpackungen den Anforderungen des ISPM Nr. 15 entsprechen.
Der ISPM Nr. 15 sieht vor, dass das verwendete Holz entrindet ist und einer Hitzbehandlung, einer Behandlung mit Methylbromid oder einer dielektrischen Erwärmung (Mikrowelle) unterzogen wurde. Die Begasung mit Methylbromid ist seit 2010 innerhalb der EU nicht mehr zulässig.
Durch das Anbringen der Markierung wird die Durchführung der Behandlung dokumentiert. Anhand dieser Markierung kann im Fall von Unstimmigkeiten (z.B. Schaderregerbefall) die Holzverpackung bis zum Hersteller zurück verfolgt werden.
Betriebe, welche Holzverpackungsmaterial gemäß IPPC Standard ISPM Nr. 15 behandeln, herstellen und/ oder reparieren wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die Holzbehandlung ist zudem verbunden mit einer jährlichen Prüfung der Behandlungskammer durch einen anerkannten Sachverständigen.
Antrag auf Registrierung
Anerkannte Sachverständige
- Anerkannte Sachverständige (*.pdf, 31,24 KB) Kontaktdaten der für die technische Prüfung der Hitzebehandlung anerkannten Sachverständigen