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Registrierung

Wer ist registrierungspflichtig?

Registrierungsantrag mit Kugelschreiber © LfULG

Betriebe und Unternehmer, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus einem Drittland importieren, innerhalb der EU verbringen oder in ein Drittland exportieren wollen, müssen in ein amtliches Register aufgenommen werden.

Außerdem müssen Unternehmer registriert werden, die eine Ermächtigung für das Ausstellen von Pflanzenpässen erhalten wollen. Das Versenden von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse im Online-Handel und Fernabsatz setzt ohne Ausnahme, also auch an Privatpersonen, eine Registrierung voraus.

Antragsverfahren

Der Registrierungsantrag ist postalisch oder eingescannt als PDF an: 

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat Pflanzengesundheit

Pillnitzer Platz 3

01326 Dresden 

zu senden.

Ist der Antrag eingegangen, werden sich die InspektorInnen telefonisch für die Abstimmung eines Vor-Ort Termins melden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Unternehmer in das amtliche Register aufgenommen und die Registriernummer mit den damit verbundenen Auflagen, ggf. einschließlich der Ermächtigung zum Ausstellen von Pflanzenpässen, per Bescheid erlassen und postalisch zugesandt. Für die Aufnahme in das amtliche Register fällt einmalig eine Gebühr in Höhe von 35 € an (10. Sächsisches Kostenverzeichnis, Stand 31.01.2022).

Registrierungsantrag mit Anlagen

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93: Pflanzengesundheit

Laura Matthes

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-9305

E-Mail: pflanzengesundheit.lfulg@smekul.sachsen.de

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