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Feuerbrand

Bakterieller Feuerbrand an Pflanzen

Trieb eines Weißdorns mit Feuerbrandbefall © LfULG

Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Krankheiten an Kernobstgehölzen und einigen Ziergehölzen aus der Familie der Rosengewächse. Hervorgerufen durch das Bakterium Erwinia amylovora kann sich diese Krankheit bei entsprechenden Witterungsbedingungen sehr schnell ausbreiten, ganze Kernobstbestände befallen und die Bäume in kurzer Zeit zum Absterben bringen. Übertragen wird der Feuerbrand vor allem durch Insekten während der Blütezeit, aber auch durch Wind, der die Schleimfäden mit dem Bakterium weiterträgt. Hagelbedingte oder anderweitig verursachte Verletzungen der Pflanze können ebenfalls als Eintrittspforten für eine Infektion dienen. Hohe Luftfeuchtigkeit sowie entsprechende Temperaturen um die 20°C begünstigen das Wachstum und die Vermehrung des Erregers.

Kurzer, verbräunter Birnentrieb
Birnenkurztrieb mit Feuerbrand  © LfULG

Kernobst:

  • Apfel
  • Birne
  • Quitte

Ziergehölze:

  • Weiß- und Rotdorn (Crataegus)
  • Feuerdorn (Pyracantha)
  • Eberesche bzw. Mehlbeere (Sorbus)
  • Felsenbirne (Amelanchier)
  • Zierquitte (Chaenomeles)
  • Mispel (Mespilus)
  • Zwergmispel (Cotoneaster)
  • Wollmispel (Eriobotrya)
  • Stranvesie bzw. Glanzmispel (Photinia)
Verkümmerte Birnen
Befallener Fruchtbüschel an Birne  © LfULG
  • Triebspitzen, Blüten und Blätter, später auch die Früchte verfärben sich nach einem Befall braun bis schwarz, welken und bleiben am Baum hängen
  • Befallene junge, unverholzte Triebe krümmen sich bogenförmig infolge des Wassermangels (Hirtenstabsymptom)
  • Pflanzen sehen mit dem trockenen, festsitzenden Laub wie verbrannt oder verdorrt aus
  • Verbräunte Blätter sind meist leder- oder gummiartig
  • An erkrankten Gewebepartien tritt bei hoher Luftfeuchtigkeit milchig weißer Schleim aus, der sich an der Luft zunächst bernsteinfarbig, später dunkelbraun bis schwarz färbt und schnell eintrocknet
  • An erkrankten Zweigen und Stämmen verfärbt sich das unter der Rinde liegende Gewebe
  • Übergänge zum gesunden Gewebe sind meist unscharf abgesetzt
  • Keine Ausbildung von Überwallungswulsten an den Rändern der Rindennekrose
Welkender Zweig an einem Weißdorn
Feuerbrand an Weißdorn (Crataegus)  © LfULG

Der Feuerbranderreger gilt mittlerweile als weit verbreitet. Durch Inkrafttreten der neuen Pflanzengesundheitsverordnung im Dezember 2019 gilt der Feuerbrand europaweit nicht mehr als Quarantäneschaderreger und ist damit auch nicht mehr meldepflichtig. Bei einem Befallsverdacht sind die betroffenen Triebe bis weit in das gesunde Holz zurück zu schneiden. Das Schnittgut ist zu entsorgen (z.B.: Restmüll) und das Werkzeug zu desinfizieren. Bei mehreren Befallsstellen oder wiederholten Befall ist eine Rodung des Baumes in Erwägung zu ziehen. Nach der weiterhin auf nationaler Ebene bestehenden Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 20. Dezember 1985 (BGBI.S.2551), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBI.S.2930), ist das Auftreten der Krankheit für bestimmte Standorte weiterhin besonders geregelt. Dies betrifft vor allem Schadfälle, die sich in der unmittelbaren Nähe (Umkreis von ca. 500 m) von Baumschulen oder Obstanlagen befinden.

Für den Vollzug dieser Verordnung ist das

Sächsisches Landesamt für Umwelt,

Landwirtschaft und Geologie

Referat Pflanzengesundheit und Referat Pflanzenschutz

zuständig.

Der Verdacht des Auftretens von Feuerbrand in der Nähe von

Baumschulen ist uns unter:

Tel.:      035242 631-9303 (Frau Schurig) oder

Obstanlagen (einschl. Versuchsfeld Pillnitz) ist uns unter

Tel.:      0351 2612-7317 (Frau Lieber) oder

0351 2612-7320 (Frau Schmadlak)

zu melden.

Wir besprechen dann mit dem Bürger das weitere Vorgehen.

Wichtige Informationen für uns sind:

  • Standort der Pflanze, insbesondere Nähe zu Baumschulen oder Obstanlagen
  • Art der befallenen Wirtspflanze
  • Art und Umfang der Symptome
  • Befallene Pflanzenteile bzw. Umfang des Befalls
  • Eigentümer der Pflanzen und Kontaktdaten für Rückfragen (Telefon, Email-Adresse)

Falls eine Gefährdung für Obstanlagen oder Baumschulen vorliegt, wird durch unsere Mitarbeiter ein Vor-Ort-Termin vereinbart und eine Probe entnommen, die im Labor untersucht wird. Ergibt die Laboruntersuchung den Nachweis des Feuerbranderregers, werden Bekämpfungsmaßnahmen wie Rodung oder Rückschnitt mit dem Eigentümer der Pflanze abgesprochen und in einem Bescheid angeordnet. Je nach Situation kann auch die Vernichtung der Pflanzen, z.B. durch Verbrennen, angeordnet werden.

Welkender Birnentrieb
Befall mit Birnentriebwespe  © LfULG

Birnentriebwespe:

  • Spiralförmig angeordnete Einstichstellen unterhalb  des welkenden Triebes

Pilzkrankheit Monilinia:

  • Kein Bakterienschleim sichtbar
  • Meist scharfe Abgrenzung zum gesunden Gewebe
  • Blätter sehr trocken und zerbröseln beim zusammendrücken

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93: Pflanzengesundheit

Sonja Schurig

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-9303

E-Mail: Sonja.Schurig@smekul.sachsen.de

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Susann Lieber

Besucheradresse:
Lohmener Straße 12
01326 Dresden

Telefon: 0351 2612-7317

E-Mail: Susann.Lieber@smekul.sachsen.de

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