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Integrierter Pflanzenschutz

Schema zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutz © LfULG

Der integrierte Pflanzenschutz bedeutet alle verfügbaren pflanzenbaulichen Maßnahmen einzubinden und Pflanzenschutzmaßnahmen sorgfältig abzuwägen, um einen Befall und anschließend der Vermehrung  von Schadorganismen entgegen zu wirken. Ziel ist es, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderer Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau zu halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist.

Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz

Spritze im Einsatz © LfULG

Die gute fachliche Praxis der pflanzlichen Produktion ist geprägt von technischen, organisatorischen und biologisch-technischen Fortschritten. Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln ohne Prüfung der Bekämpfungsnotwendigkeit aus allgemeinen Vorsorgedenken heraus entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis.

Nach der situationsbezogenenen Auswahl der Pflanzenschutzmittel sind die standörtlichen Gegebenheiten und Witterungsbedingungen zu beachten, um die Gefahren und Risiken bei der Ausbringung zu vermeiden.

Stand: 17. August 2023

Umgang mit PSM

Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz

Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz beschreiben die zu beachtenden Grundprinzipien. Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Risiken, die dennoch durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, sollen durch die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln benannten Ziele, reduziert werden.

Durch eine qualifizierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung erwerben Landwirte das erforderliche Fachwissen (Sachkunde), welches eine standortgerechte Nutzung der Flächen unter sich wandelnden pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermöglicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist dabei garantiert. Die Schaffung von sinnvollen Wirtschaftseinheiten sowie der notwendige Wechsel der Kulturarten sind für eine marktorientierte Bewirtschaftung unverzichtbar.

Es sind nur geeignete und funktionssichere (TÜV-geprüft) Pflanzenschutzgeräte einzusetzen. Die Pflanzenschutz-Anwendung dient dem Zweck Pflanzenschutzmittel genau dosiert und mit möglichst geringen Verlusten auf Zielflächen zu verteilen und anzulagern.

Die im Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010 veröffentlichten "Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz" sind hier einsehbar.

Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Abstände: Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen sind meist öffentlich zugängliche Flächen.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von PSM werden die Risiken bei der Anwendung und Handhabung des Mittels, bei Nachfolgearbeiten und für die mögliche Exposition von unbeteiligten Dritten inklusive Kindern bewertet. Vor, während und nach der Applikation müssen zwingend alle Vorschriften eingehalten werden. Besondere Sorgfalt und Rücksichtnahme bei der Anwendung von PSM sind gegenüber unbeteiligten Personen wie Anwohnern und Spaziergängern angezeigt.

Die Mindestabstände gelten für Anwendung von PSM, entscheidend dabei ist die Ausrichtung der Düsen, bei der Anwendung senkrecht nach unten beträgt der Abstand mindestens 2 m. Bei seitwärts gerichteter Anwendung beträgt der Mindestabstand 5 m.

Grenzen Behandlungsflächen unmittelbar an Grundstücke mit Wohnbebauung, privat genutzte Gärten oder an Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, an, dann sind Abstände auch einzuhalten, wenn sich dort zum Zeitpunkt der Applikation keine Personen aufhalten.

Bei öffentlich genutzten Wegen ist sicherzustellen, dass unbeteiligte Dritte nicht in den Bereich der Mindestabstände gelangen, dies kann auch durch zeitweilige Absperrung oder kurzfristige Unterbrechung der Arbeiten erreicht werden. Anwohner können über anstehende PS-Maßnahmen rechtzeitig informiert werden bzw. man kann mit ihnen den Dialog suchen oder von vornherein einen großzügigeren Abstand wahren.

 

Befüllen: Das Ansetzen der Spritzbrühe darf nur durch sachkundige Anwender erfolgen, dabei muss sichergestellt sein, dass sich keine Menschen oder Tiere in der direkten Arbeitsumgebung aufhalten.

Das Befüllen der PS-Geräte ist zu beaufsichtigen, die Gerätebehälter dürfen nicht überfüllt werden und dürfen nicht überschäumen.

Der Befüllort muss so gewählt werden, dass Unfälle und Havarien vermieden werden. Angebrochene Behälter und Messbecher auf ebener Unterlage zwischenlagern, um ein versehentliches Verschütten zu vermeiden. PSM immer verschlossen halten.

Spritzbrühe darf beim Transport von der Befüllstation zum Einsatzort auf keine Weise austreten, Schläuche und Düsen dürfen nicht tropfen. Ventile müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden.

 

Anwendung der PSM: PSM dürfen nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden. Sie sollen genau dosiert und mit möglichst geringen Verlusten auf den Zielflächen verteilt werden.

Da Unkräuter, Insekten und Pilze häufig vom Rand her einwandern, sind oftmals Behandlungen von Teilflächen ausreichend. Durch Teilflächen- und Randbehandlungen lassen sich in vielen Fällen großflächige Bekämpfungsmaßnahmen vermeiden.

Abdrift in benachbarte Flächen verfehlt das Ziel der Pflanzenschutz-Anwendung und ist grundsätzlich zu vermeiden. Landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte können infolge Abdrift Rückstände von PSM aufweisen, die zum Verlust der Vermarktungsfähigkeit führen. Besondere Vorsicht ist auch in der Nähe von Oberflächengewässern geboten, weil aquatische Lebensgemeinschaften gegenüber bestimmten PS-Wirkstoffen sehr empfindlich sind.

Für einzelne Produkte können höhere Abstände als die Mindestabstände festgelegt sein, dies ist jeweils aus der Gebrauchsanleitung ersichtlich. Falls in der Gebrauchsanleitung nicht anders ausgewiesen, sollten bei der Ausbringung die folgenden Empfehlungen beachtet werden:

Fahrgeschwindigkeit max. 8 km/h und Düsenwahl lt. Gebrauchsanleitung

Windgeschwindigkeit unter 5 m/s

Temperatur unter 25 °C

relative Luftfeuchte über 30 %

 

Abdrift: Halten Sie den vorgeschriebenen Abstand zu benachbarten Flächen ein. Abdrift durch leichte Luftbewegungen ist nicht auszuschließen. Der Einsatz driftreduzierender Düsen und Randdüsen trägt zum Schutz des Anwenders, aber auch von Passanten und Anwohnern auf Nachbarflächen bei. Daher ist deren Einsatz in der Nähe von Siedlungen und Spazierwegen dringend empfohlen. Neben verlustmindernder Technik in Verbindung mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit kann die Abdrift durch eine geringe Spritzhöhe, eine hohe Flüssigkeitsaufwandmenge, die Abschaltung der äußeren Düsen und die Beachtung der Windrichtung zusätzlich verringert werden. Im Interesse einer gleichmäßigen Quer- und Längsverteilung ist eine Fahrgeschwindigkeit bis 8 km/h zu wählen, da bei einer höheren Geschwindigkeit die Verteilungsprobleme zunehmen.

Höhere Fahrgeschwindigkeiten sind nur vertretbar, wenn durch technische Voraussetzungen die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des PSM sichergestellt ist.

Spritzeinsätze, außerhalb dieser idealen Bedingungen sind zu vermeiden, da sie zu erheblichen Mittelverlusten durch Abdrift und Verflüchtigung führen.

Verständigen Sie die Nachbarn vorsorglich und umgehend, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Abdrift von PSM in unvertretbaren Ausmaß auf Nachbarflächen aufgetreten ist. Weisen Sie auf Vorsorgemaßnahmen, wie das Einhalten einer Wartezeit, hin.

 

Abstellen: Das Pflanzenschutzgerät sollte gemäß den Herstellerangaben gewartet und am Ende jedes Arbeitstages auf dem Feld gereinigt werden. Reinigungswasser darf auf keinen Fall in die Kanalisation und/oder Oberflächengewässer gelangen. Äußerlich nicht gereinigte Pflanzenschutzgeräte sollen unter Dach oder auf einer biologisch aktiven Fläche abgestellt werden.

Auch kontaminierte Waschwässer vom Reinigen der persönlichen Schutzausrüstung wie Stiefel und Handschuhe dürfen nicht in die Kanalisation und/oder Oberflächengewässer gelangen.

Für stark verdünnte Restmengen sind Verfahren entwickelt worden, um sie biologisch abzubauen (Biobett, Biofilter) oder physikalisch-chemisch mit Aktivkohle.

Leere Behälter und Verpackungen in einem sicheren und überdachten Bereich lagern.

Mulchsaat im Mais © LfULG

Die beste Möglichkeit zur Reduzierung des Erosionsrisikos im Maisanbau sind das Mulchsaat- und Direktsaatverfahren. In den Versuchsserien, als Ringversuchsprogramm in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen durchgeführt, wurden verschiedene Möglichkeiten zur chemischen Unkrautregulierung sowie eine mechanische Variante »mehrmals Mulchen« im Mais unter Mulch- und Direktsaat geprüft. In den randomisierten vierfach wiederholten Exaktversuchen wurden Bonituren zur Bewertung der Unkrautbekämpfungsleistung vorgenommen. Hier werden die Versuchsergebnisse und Schlussfolgerungen dargestellt.

Im Mulchsaatverfahren ist ein Verzicht auf Glyphosat möglich.

Im Direktsaatverfahren waren tendenziell die Glyphosat-Behandlungsvarianten durch eine frühzeitige Beseitigung der Konkurrenz durch die jeweilige Altverunkrautung gegenüber den Glyphosat-freien Anwendungen bevorteilt. Das Herbizid Glyphosat zeigt eine relativ hohe Vorzüglichkeit im Anbausystem Mais-Direktsaat.

Posterreihe

Grundsätze erklärt und mit Beispielen belegt

1. Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Schadorganismen

  • Fruchtfolge
  • Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren
  • Verwendung resistenter/toleranter Sorten
  • ausgewogene Dünge-, Kalkungs- und Bewässerungs- sowie Drainageverfahren
  • Hygienemaßnahmen
  • Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen

 2. Schadorganismen-Überwachung mit geeigneten Methoden und Instrumenten

  • eigene Beobachtungen und Bestandeskontrollen vor Ort
  • Systeme für wissenschaftlich begründete Warnungen, Vorhersagen und Frühdiagnosen
  • ISIP – InformationsSystem für Integrierte Pflanzenproduktion
         durch amtlichen Pflanzenschutzdienst getragen
  • anerkannte Methoden der Bestandesüberwachung  
  • validierte Prognosemodelle
  • Warndiensthinweise

3. Entscheidungen zu Termin und Art der Maßnahme

  • betroffene Region
  • spezifisches Gebiet
  • Kulturpflanze
  • klimatische Bedingungen
  • Schwellenwerte beachten

Schadschwelle: Ertragsverlust ist nachweisbar (ca. 2-5%)

Ökonomische Schadensschwelle: Schäden, die den Aufwand einer Pflanzenschutz-Maßnahme rechtfertigen

Bekämpfungsschwelle: Bekämpfung hält zu erwartenden Befall unter ökonomischer Schadschwelle

4. Alternative nichtchemische Verfahren

  • nachhaltige biologische, physikalische und andern nichtchemische Methoden sind zu bevorzugen,
  • wenn ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen ist

5. Schutz von Umwelt und Nichtzielorganismen

  • zielartenspezifisch  - Breitbandherbizide wie Glyphosat meiden
    geringsten Nebenwirkungen - auf Nichtzielorganismen, die Umwelt, auf andere landwirtschaftliche Nachbarn
  • keine Auswaschungsgefahr
  • keine Abdrift

6. Verwendung von PSM auf das notwendige Maß begrenzen

Das notwendige Maß bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beschreibt die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die notwendig ist, um den Anbau der Kulturpflanzen, besonders vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit, zu sichern.

  • Risiko der Resistenzentwicklung in den Schaderregerorganismen darf sich nicht erhöhen
  • Teilflächenbehandlung – ungleichmäßiges Auftreten von Unkräutern
  • Randbehandlung – bei Neubesiedlung der Kulturflächen
  • Einzelpflanzenbehandlung – eher selten, Ampferbekämpfung

7. Anwendung verfügbarer Resistenzvermeidungsstrategien

Wenn bei einem Schaderreger ein erhöhtes Risiko der Resistenzentwicklung gegen Pflanzenschutzmittel besteht, sind Resistenzvermeidungsstrategien anzuwenden, um die Wirksamkeit der Produkte zu erhalten.

  • Resistenzen gegen Pflanzenschutzmittel - örtlich begrenzt, aber auch flächendeckend möglich 
  • innerhalb der Vegetation
  • zur Bekämpfung desselben Schaderregers
  • abgestimmt auf das Entwicklungsstadium
  • Wirkstoffwechsel bzw. Wirkstoffgruppenwechsel

8. Erfolg der angewendeten Pflanzenschutz-Maßnahmen überprüfen

  • Verpflichtung zur Dokumentation (Cross Compliance, Fachrecht)
  • auch Dokumentation des Schaderregers sinnvoll
  • Randbedingungen notieren (Wetter, Stadium)
  • Grundlage der Bekämpfungsentscheidung erfassen
  • zeitnahe Aufzeichnungen sind Voraussetzung ( 4 Wochen)
  • gleichzeitig nichtchemische Verfahren dokumentieren
  • Form der Aufzeichnung ist frei wählbar
  • Wirksamkeit und Verträglichkeit
Fragebogen – Im Januar 2021 wurde in Sachsen über den Warndienst und über den Infodienst der Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes unter den Anwendern von Pflanzenschutzmitteln bekannt gemacht. Die Rückmeldungen dazu wurden anonymisiert ausgewertet.

Es wurden und werden Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz für verschiedene Kulturen und Sektoren erstellt. In diesen Leitlinien findet eine systematische Beschreibung und Bewertung verfügbarer Methoden zum integrierten Pflanzenschutz statt.

Link: NAP-Pflanzenschutz: Leitlinien IPS (nap-pflanzenschutz.de)

Ansprechpartnerin

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 73: Pflanzenschutz

Anke Hoppe

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-7320

E-Mail: Anke.Hoppe@smekul.sachsen.de

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