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Landwirtschaftsbetriebe nach Rechts- und Erwerbsformen

Welche Rechtsformen haben Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen?

Beschreibung des Indikators

Der Indikator zeigt, wie sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen nach Rechts- und Erwerbsform entwickelt. Bei den Rechtsformen werden juristische und natürliche Personen unterschieden. Die natürlichen Personen sind wiederum nach Personengesellschaften, Einzelunternehmen im Haupterwerb und Einzelunternehmen im Nebenerwerb unterteilt. Die Daten stammen aus der Antragstellung zur Agrarförderung.
 

Das Säulendiagramm zeigt die Entwicklung der Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe nach Rechts- und Erwerbsform. Mehr als die Hälfte der Betriebe werden im Nebenerwerb bewirtschaftet.

© LfULG

Grafik: Landwirtschaftsbetriebe nach Rechts- und Erwerbsformen (Quelle: Agrarförderung)

Aussage des Indikators

Der Indikator untersetzt die allgemeine Information zur Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe. Aus dem Verhältnis der Rechts- und Erwerbsformen sind Rückschlüsse auf die agrarstrukturelle Vielfalt in Sachsen möglich.

Bewertung für Sachsen

Nach den großen Strukturanpassungen zu Beginn der 1990er-Jahre ist die Verteilung der Rechts- und Erwerbsformen vergleichsweise unverändert. Jeder vierte Betrieb wird als Einzelunternehmen im Haupterwerb geführt, wobei deren Anzahl leicht sinkt, während bei der Anzahl der Einzelunternehmen im Nebenerwerb leichte Zuwächse zu verzeichnen sind und diese inzwischen mehr als die Hälfte aller Betriebe in Sachsen bilden. Die Zahl der Personengesellschaft und juristischen Personen nimmt auf niedrigem  Niveau zu. Rund jeder fünfte sächsische Landwirtschaftsbetrieb wird in diesen Rechtsformen geführt.

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