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Tierzucht

Zuchtrichter mit Rind © LVG, Gernot Pohl

Die Tierzucht ist die Grundlage für eine zielgerichtete Verbesserung von Rassen indem sie das genetische Potential dieser systematisch bearbeitet. Neben der Eigenverantwortung der anerkannten Tierzuchtverbände für die Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung und Selektion bestehen auch weitergehende gesetzliche Vorgaben für dessen Überwachung das LfULG zuständig ist. Diese Vorgaben betreffen daneben auch die nationale Anerkennung von Besamungsstationen oder Embryoentnahmeeinheiten. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt Tierzuchtbehörde. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Erhaltung von im Bestand bedrohten Rassen die für die Zuchtarbeit auch eine Tiergenetische Ressource bilden. Einen eigenen Abschnitt bilden die Besonderheiten bei den Bienen, welche mit dem Sächsischen Belegstellengesetz vom 3. August 2018 über eine eigene gesetzliche Regelung verfügen.

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Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 74: Tierhaltung

Dr. Ulf Müller

Telefon: 034222 46-2106

Telefax: 034222 46-2199

E-Mail: ulf.mueller@smekul.sachsen.de

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