Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz
Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss einen Sachkundenachweis haben. Es gibt aber Ausnahmen.
Für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten ist kein Sachkundenachweis erforderlich, wenn die Arbeit unter Verantwortung und Aufsicht einer Person mit Sachkundenachweis durchgeführt wird. Die sachkundige Person hat dabei eine besondere Verantwortung. Sie muss während der Anwendung auf der behandelten Fläche anwesend sein und ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen.
Eine Übersicht über einfache Hilfstätigkeiten ist in einer Leitlinie der Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer zu finden.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 73: Pflanzenschutz
Ralf Dittrich
Telefon: 035242 631-7301
Telefax: 035242 6317399
E-Mail: Ralf.Dittrich@smekul.sachsen.de