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Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach § 9 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Am 5. Juli 2013 trat die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Kraft.

In dieser Verordnung ist die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Fortbildungspflicht für Sachkundige gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG geregelt.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz unter bestimmten Bedingungen von Dritten durchgeführt werden können.

Die Anerkennung solcher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Behörde zu beantragen. 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 7 PflSchSachkV erfolgt die Anerkennung für alle Veranstaltungen, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Inhaltliche Vorgaben gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/ des Europäischen Rates vom 21.Oktober 2009.

Mindestens vier der folgenden Themenbereiche sind in der jeweiligen Veranstaltung zu behandeln:

  • Rechtsgrundlagen
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Schadursachen
  • Pflanzenschutzmittelkunde
  • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Geräte / Ausbringung
  • Risikomanagement
  • Anwenderschutz

Dabei sind insbesondere die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse zu diesen Themen zu berücksichtigen.

Die Fort- und Weiterbildungsmaßnahme hat einen Mindestumfang von vier Stunden.

Sie ist durch geeignete Fachkräfte, die über Kenntnisse und Fertigkeiten zu den in Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG aufgeführten Inhalten verfügen durchzuführen. Zudem ist die Gefahr eines Interessenskonfliktes mit den Zielen des Pflanzenschutzrechtes durch sonstige Inhalte bzw. mit sonstigen Veranstaltungen auszuschließen.

Weitere Voraussetzungen werden in der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen im Artikel 2 § 7) geregelt.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91: Berufliche Bildung

Robby Oehme

Telefon: 0351 89283415

Telefax: 0351 89283499

E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung.lfulg@smekul.sachsen.de

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