Fortbildung
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Erhaltung Ihrer Pflanzenschutzsachkunde. Unter anderem werden in den nachfolgenden Tabellen die offiziell anerkannten Fortbildungstermine bekanntgegeben.
In dieser Übersicht finden Sie durch den Freistaat Sachsen anerkannte Veranstaltungen für die Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz nach §9 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz. Weitere Angebote folgen.
Es gibt weitere anerkannte Veranstaltungen, die jedoch auf Wunsch der Bildungsträger nicht veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich meistens um geschlossene und einzeln eingeladene Teilnehmergruppen.
Die Kategorie Zielgruppe dient Ihnen zur besseren Orientierung. Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht können Sie jede anerkannte Fortbildungsveranstaltung unabhängig von der Zielgruppe besuchen.
Termine | Veranstaltungsort | Veranstalter | Zielgruppe | Kontakt |
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15.11.2024 29.11.2024 09.12.2024
09.01.2025 13.02.2025 12.03.2025 |
Online-Meeting, anerkannt durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
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Aus- und Weiterbildung Pflanzenschutz Volker Otte |
Anwender |
Volker Otte Tel.: 0152-31887122 E-Mail: sachkunde.pflanzenschutz@gmx.de Internet: www.sachkunde-pflanzenschutz.com |
15.11.2024 06.12.2024 17.01.2025 07.02.2025 07.03.2025 13.12.2024 27.01.2025 06.02.2025 12.03.2025 18.11.2024 07.01.2025 17.03.2025 |
09113 Chemnitz 09113 Chemnitz 09113 Chemnitz 09113 Chemnitz 09113 Chemnitz 01187 Dresden 01187 Dresden 01187 Dresden 01187 Dresden 04103 Leipzig 04103 Leipzig 04103 Leipzig |
KOMPASS |
Anwender; Verkäufer/ Abgeber |
Sandra Dietze Tel.: 0351-47933110 Fax: 0351-47933111 E-Mail: dresden@kompass24.net Internet: www.kompass24.net |
05.12.2024 30.01.2025 |
09599 Freiberg |
Umweltservice GmbH Freiberg |
Anwender |
Ute Hoppe Tel.: 03731-1611010 E-Mail: buero@umweltservice-freiberg.de |
19.11.2024 |
02708 Löbau |
Bauernverband Oberlausitz e. V. |
Anwender |
Annegret Wendler Tel.: 03585-833237 E-Mail: info@bauernverband-ol.de |
14.11.2024 19.11.2024 21.11.2024 04.12.2024 12.12.2024 |
04769 Naundorf 01920 Rauschwitz 04749 Ostrau 01623 Lommatzsch 04808 Wurzen-Dehnitz |
Beratung und Vertrieb im Agrarbereich |
Anwender |
Andreas Wilhelm Tel.: 0171-2607344 E-Mail: wilhelm-andreas@t-online.de |
14.11.2024 |
09661 Striegistal |
Agrarbüro Gläser GmbH |
Anwender |
Heiko Gläser Tel.: 03725-371369 E-Mail: glaeser@agrarbuero-glaeser.de |
27.11.2024 |
01561 Großenhain |
Gartenbau Ziegler |
Anwender |
Kathleen Ziegler E-Mail: kathleen.ziegler@gmx.net |
28.01.2025 |
04668 Grimma |
Mittelsächsischer Getreideerzeuger- und Absatz- |
Anwender |
Diana Lehmitz Tel.: 03437-910161 E-Mail: lehmitz@bauernland-beiersdorf.de |
Bei den folgenden Angeboten handelt es sich im Online-Lernprogramme. Nach einer Registrierung und Buchung können die Schulungen innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Es ist daher möglich, die Fortbildungen zu unterbrechen und nach Belieben zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.
- Landakademie Berlin: www.landakademie.de
- DEULA Nienburg GmbH: www.deula-nienburg.de
Sachkunde aktiv halten
Nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 sind sachkundige Personen (Inhaber der Sachkundekarte), die Pflanzenschutzmittel gewerblich anwenden, zur Anwendung beraten oder in Verkehr bringen, verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Hiervon befreit sind nicht berufliche Anwender, die für sie zugelassene Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten einsetzen.
Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes steht auf der Rückseite der Sachkundenachweiskarte. Die Fortbildungspflicht setzt sich ab diesem Datum in 3-Jahres-Schritten fort.
Für die meisten Sachkundigen endet der laufende Fortbildungszeitraum mit Ablauf des Jahres 2024.
Auch wenn Sie vor Ablauf des Zeitraumes an einer Fortbildung teilnehmen, verkürzt sich ihr laufender und nachfolgender Zeitraum nicht.
Die zu besuchende Fortbildung muss amtlich anerkannt sein. Die Teilnehmer erhalten vom Anbieter der anerkannten Veranstaltung ihre Teilnahmezertifikate. Diese sind bei Pflanzenschutzkontrollen neben der Karte mit vorzulegen.
Rechtsgrundlagen:
- Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Oktober 2009
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) vom 06. Februar 2012, § 9
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013, §§ 7 u. 8
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91: Berufliche Bildung
Robby Oehme
Telefon: 0351 89283415
Telefax: 0351 89283499
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung.lfulg@smekul.sachsen.de