Fortbildung
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Erhaltung Ihrer Pflanzenschutzsachkunde. Unter anderem werden in den nachfolgenden Tabellen die offiziell anerkannten Fortbildungstermine bekanntgegeben.
In dieser Übersicht finden Sie durch den Freistaat Sachsen anerkannte Veranstaltungen für die Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz nach §9 Absatz 4 Pflanzenschutzgesetz. Weitere Angebote folgen.
Es gibt weitere anerkannte Veranstaltungen, die jedoch auf Wunsch der Bildungsträger nicht veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich meistens um geschlossene und einzeln eingeladene Teilnehmergruppen.
Die Kategorie Zielgruppe dient Ihnen zur besseren Orientierung. Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht können Sie jede anerkannte Fortbildungsveranstaltung unabhängig von der Zielgruppe besuchen.
Bei den folgenden Angeboten handelt es sich im Online-Lernprogramme. Nach einer Registrierung und Buchung können die Schulungen innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Es ist daher möglich, die Fortbildungen zu unterbrechen und nach Belieben zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.
- Landakademie Berlin: www.landakademie.de
- DEULA Nienburg GmbH: www.deula-nienburg.de
- Landwirtschaftliche Beratungs- und Weiterbildungsgesellschaft (LBWG): www.lbwg.online/
Sachkunde aktiv halten
Nach dem Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 sind sachkundige Personen (Inhaber der Sachkundekarte), die Pflanzenschutzmittel gewerblich anwenden, zur Anwendung beraten oder in Verkehr bringen, verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer Fort- und Weiterbildung zur Sachkunde teilzunehmen. Hiervon befreit sind nicht berufliche Anwender, die für sie zugelassene Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten einsetzen.
Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes steht auf der Rückseite der Sachkundenachweiskarte. Die Fortbildungspflicht setzt sich ab diesem Datum in 3-Jahres-Schritten fort.
Auch wenn Sie vor Ablauf des Zeitraumes an einer Fortbildung teilnehmen, verkürzt sich ihr laufender und nachfolgender Zeitraum nicht.
Die zu besuchende Fortbildung muss amtlich anerkannt sein. Die Teilnehmer erhalten vom Anbieter der anerkannten Veranstaltung ihre Teilnahmezertifikate. Diese sind bei Pflanzenschutzkontrollen neben der Karte mit vorzulegen.
Rechtsgrundlagen:
- Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Oktober 2009
- Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) vom 06. Februar 2012, § 9
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013, §§ 7 u. 8
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 36: Informations- und Servicestelle Rötha
Thomas Kunz
Telefon: 034206 589-41
Telefax: 034206 589-60
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde-Fortbildung@lfulg.sachsen.de