Sachkunde erlangen
Der Nachweis der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten kann durch Ablegen einer Prüfung (Sachkundeprüfung Pflanzenschutz) nachgewiesen werden, wenn keine entsprechenden Qualifikationen wie z.B. bestimmte Berufsabschlüsse vorliegen.
- Anerkannte Berufsabschlüsse (*.pdf, 25,04 KB)
- Kontaktpersonen in den FBZ und ISS (*.pdf, 0,30 MB) (Stand: 11.12.2023)
Vorbereitungslehrgänge
Sachkundelehrgänge für die Anwendung/Abgabe von PSM bieten die Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) sowie die Informations- und Servicestellen (ISS) des LfULG an. Für diese mehrtägigen Lehrgänge wird ein Entgelt von 65,00 € pro Tag und Teilnehmer erhoben. Die Anmeldung erfolgt über das Beteiligungsportal.
Hinweis!
Bitte melden Sie sich im Anschluss im Beteiligungsportal auch zur Prüfung an!
Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Angebote:
Prüfungen
Prüfungen zum Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde werden in Sachsen von den FBZ und ISS des LfULG durchgeführt. Die Prüfungsgebühr beträgt 102,00 €.
Für die Teilnahme an der Prüfung zum Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde ist eine Anmeldung bei dem entsprechendem FBZ oder der ISS erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über das Beteiligungsportal.
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Literaturempfehlungen
Wir empfehlen folgende Literatur:
- Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Sachkundenachweis Pflanzenschutz, Prüfungsfragen mit Antworten; Wilhelm Klein, Helmut Tischner, Jakob Maier, Werner Grabler; 19. aktualisierte Auflage; 2023; Stuttgart (Hohenheim); Verlag Eugen Ulmer; ISBN 978-3818620462 -
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
»Sachkundenachweis – Lernprogramm« Bezug über den Industrieverband Agrar e.V., Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt/Main, Lernprogramm Sachkundenachweis | Industrieverband Agrar (iva.de)