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Sachkundenachweiskarte beantragen

Die Beantragung sollte bevorzugt Online unter https://www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen.

Per Fax/Post ist die Beantragung mit dem Formular auch möglich.

Die Sachkundenachweiskarte Pflanzenschutz kann für folgende Bereiche beantragt werden:

  1. für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung über Pflanzenschutz,
  2. für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (und die Beratung im Sinne eines Verkaufsgesprächs)
  3. sowie für die Anwendung / die Beratung und die Abgabe an Dritte.

Der Antrag ist in dem Bundesland zu stellen, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt. Der Antrag ist leserlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Nachweise, d.h. Zeugniskopien über Berufs- und Studienabschlüsse, die die Sachkunde im Pflanzenschutz belegen, müssen dem Antragsformular unbedingt in Kopie oder eingescannt beigefügt werden.

Für die Ausstellung der Sachkundenachweiskarte werden Kosten von 37,00 Euro erhoben. Der Versand der Karten erfolgt erst nach Eingang der Gebühr.

Die Karte wird zusammen mit dem Personalausweis bundesweit anerkannt. Sie ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuweisen. Die Sachkundenachweiskarte besitzt eine lebenslange Gültigkeit in Verbindung mit der aktuellen Fortbildung.

Sachkundenachweiskarte © LfULG

Hinweis: Das Speichermedium auf der Karte dient ausschließlich der Registriernummernspeicherung.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Abteilung 3: Informations- und Servicestelle Rötha (Sitz: Zwenkau)

Thomas Kunz

Telefon: 034206 589-41

Susanne Böhme

Telefon: 034206 589-50

E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde.LfULG@smekul.sachsen.de

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