Evaluierung von Tierwohlkriterien beim Schwein
Projektlaufzeit 03/2015 - 12/2017
Projektziel:
Evaluierung von tierbezogenen Parametern (Liegeverhalten, körperliche Unversehrtheit, Fitness) als Tierwohlkriterien mit dem Ziel der Bewertung und Entwicklung von Haltungsverfahren.
Projektergebnisse:
- Im Rahmen des Projektes wurden tierbezogene Tierwohlkriterien (Liegeverhalten, körperliche Unversehrtheit und körperliche Fitness) als Tierwohlparameter evaluiert. Dadurch lassen sich investive Fördermaßnahmen oder absehbarer Entwicklungen in der Haltungsgesetzgebung im Zuge des Verbotes der Kastenstandhaltung sowohl im Deck- wie im Abferkelbereich objektiver bewerten.
- Das Liegeverhalten wird beeinflusst vom Reproduktionsstadium (laktierend oder nicht laktierend), von der Haltungsumwelt (Bewegungs- oder Standardbuchten) sowie von der genetischen Herkunft (hochleistend und gesund oder nicht). Die Anordnung der Ferkelnester spielt erst bei starkem Temperaturstress eine Rolle.
- Das Liegeverhalten eignet sich als tierbezogener Indikator, weil es ein ausgeprägter Bestandteil des Ruhe- und Schlafverhaltens ist und somit in direkter Beziehung zum Wohlbefinden steht. Es ist auf die Tageszeit bezogen reproduzierbar, aber nur unter Berücksichtigung des Kontextes der Lebensumstände des beobachteten Tieres (Alter, Reproduktionsstadium, Abteiltemperatur) aussagefähig!
- Die verwendete Beobachtungsmethode ist geeignet, um das Liegeverhalten ausreichend genau zu beschreiben. Die Erfassung in der praktizierten Form (2-3 Mal pro Woche) zu denselben Tageszeiten führte zu einer vergleichbaren relativen Verteilung von Körperhaltungen der Haltungsgruppen wie aufwändige 24 Stunden Videountersuchungen an Einzeltieren.
- Damit können neben der Bewertung von Haltungsverfahren Hinweise zur Verbesserung der täglichen Beobachtungspraxis im Rahmen von Stalldurchgängen gegeben werden. Das ist mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes, die den Tierhalter verpflichtet, die Tierschutzsituation im eigenen Bestand zu überprüfen besonders wichtig. Nach § 11 (8) soll der Halter von Nutztieren durch betriebliche Eigenkontrollen sicherstellen, dass die Anforderungen des § 2 eingehalten werden.
- Die Aussagekraft des Liegeverhaltens als Einzelparameter wird wesentlich erhöht, wenn gleichzeitig die körperliche Unversehrtheit der Tiere mitberücksichtigt wird.
- Perspektivisch sollten für die verwendeten und evaluierten Parameter überbetriebliche Richtwerte erarbeitet werden.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 74: Tierhaltung
Dr. Eckhard Meyer
Telefon: 034222 46-2208
Telefax: 034222 46-2099
E-Mail: Eckhard.Meyer@smekul.sachsen.de